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Flosbach/Brinkhaus: Koalition verbessert Wettbewerbsbedingungen für Investmentfonds und erhöht Transparenz für Investmentfondsanleger

Berlin (ots)

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der novellierten europäischen Investmentfondsrichtlinie beschlossen (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz). Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Mit dem Gesetz erhöht die christlich-liberale Koalition die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts und bietet der Praxis attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Gleichzeitig schaffen wir für den Schutz der Investmentfondsanleger einen hohen Standard bei den Anlegerinformationen. Damit entwickeln wir den Aufsichts- und Regulierungsrahmen für Investmentfonds fort." Hintergrund:

Mit dem Gesetz erreichen wir folgende Ziele:

   - Verbesserung der Anlegerinformationen durch Einführung eines 
     Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält. 
     Durch dieses Kurzdokument wird der Anleger in die Lage versetzt,
     eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen, ohne weitere 
     Dokumente konsultieren zu müssen.
   - Stärkung der Aufsicht durch die Bundesanstalt für 
     Finanzdienstleistungsaufsicht insbesondere durch einen 
     verbesserten Informationsaustausch zwischen der Bundesanstalt 
     und den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten.
   - Ermöglichung der grenzüberschreitenden Portfolioverwaltung.
   - Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Anteilen 
     an europäischen Investmentfonds sowie
   - die Verbesserung der Möglichkeiten der grenzüberschreitenden 
     Fondsverschmelzung.

Das Gesetz verbessert auch die Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds. Restriktive aufsichtsrechtliche Vorgaben, die sich als Hemmschwellen für die Auflegung und die Investition in Mikrofinanzfonds erwiesen haben, werden mit dem Gesetz abgebaut. Schließlich haben wir Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen, um missbräuchliche Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Leerverkäufen zu verhindern. Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 27. Mai 2011 vorgesehen. Nach dem Gesetzentwurf soll das Gesetz am 1. Juli 2011 in Kraft treten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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