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Carsharing: Selbstbeteiligung beachten
Das Carsharing-Geschäft boomt. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erklärt, was Nutzer hinsichtlich der Versicherung beachten sollten

Carsharing: Selbstbeteiligung beachten / Das Carsharing-Geschäft boomt. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erklärt, was Nutzer hinsichtlich der Versicherung beachten sollten
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Frankfurt (ots)

Carsharing wird in Deutschland immer beliebter. Einer Datenerhebung des Bundesverbandes Carsharing e.V. zufolge ist die Zahl der registrierten Nutzer in Deutschland Anfang 2016 mit einem Zuwachs von 22,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 1,26 Millionen angestiegen. Insgesamt stehen bundesweit rund 16.100 Fahrzeuge von circa 150 verschiedenen Anbietern zur Nutzung bereit. "Es gibt verschiedene Angebote des Carsharings mit unterschiedlichen Versicherungsvarianten", erklären die DVAG-Experten. Schon vor Fahrtantritt solle man sich deshalb über eventuelle Kosten, die im Schadensfall entstehen können, Gedanken machen. "Nutzer sollten prüfen, ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bei der Überlassung des Autos inbegriffen sind und ob eine Selbstbeteiligung fällig werden kann", raten die DVAG-Experten.

Klassisches und flexibles Carsharing

Das klassische Carsharing, auch stationsbasiertes Carsharing genannt, ist die beliebteste Variante. Pkws können dabei via Internet oder Smartphone-App gebucht und dann an festen Stationen abgeholt sowie nach der Fahrt dorthin zurückgebracht werden.

In größeren Städten wird auch zunehmend das flexible Carsharing angeboten. Innerhalb eines festgelegten Geschäftsgebiets können die Nutzer des sogenannten Free-Floating-Carsharings die Fahrzeuge überall in diesem Gebiet abholen oder parken. Durch eine Smartphone-App erfährt der Nutzer, wo sich ein freies Fahrzeug in der Nähe befindet.

Selbstbeteiligung trotz Versicherung

Bei den meisten Carsharing-Anbietern sind Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung im Preis inbegriffen. "Die meisten Nutzer denken, dass sie mit diesen Versicherungen bereits vollständig abgesichert sind. Was viele von ihnen nicht wissen: Im Schadensfall muss in der Regel eine Selbstbeteiligung gezahlt werden", so die DVAG-Versicherungsexperten. Sie empfehlen in jedem Fall, sich vorab die AGBs genau durchzulesen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert zum Beispiel stark bei den verschiedenen Carsharing-Angeboten und reicht bis zu 1.500 Euro. Viele Anbieter ermöglichen es, die Selbstbeteiligung durch Zuzahlung einer Pauschale pro Jahr, Monat oder Fahrt herunterzusetzen. Ob sich diese Option für den jeweiligen Nutzer lohnt, muss individuell geprüft werden.

Wichtig: Schadenfreiheit immer prüfen und dokumentieren

Egal bei welcher Carsharing-Variante: Das Fahrzeug sollte immer auf mögliche Schäden untersucht werden. "Bestenfalls sollte der Nutzer vor und nach der Fahrt von allen Seiten des Fahrzeugs ein Foto mit dem Smartphone machen", raten die DVAG-Experten. "So kann genau nachgewiesen werden, dass Vorschäden oder Mängel am Fahrzeug nicht durch den Nutzer selbst verursacht wurden."

KURZMELDUNG

CARSHARING: SELBSTBETEILIGUNG BEACHTEN

Das Carsharing-Geschäft boomt - ob als stationsbasierte oder flexible Variante. Dank einer Smartphone-App lässt sich schnell das nächstgelegene Fahrzeug orten. Viele Carsharing-Nutzer sind sich jedoch nicht darüber im Klaren, dass trotz meistens inbegriffener Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung im Schadensfall eine Selbstbeteiligung fällig werden kann. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert stark bei den verschiedenen Carsharing-Angeboten und reicht bis zu 1.500 Euro. Viele Anbieter ermöglichen es, die Selbstbeteiligung durch Zuzahlung einer Pauschale pro Jahr, Monat oder Fahrt herunterzusetzen. Ob sich diese Option für den jeweiligen Nutzer lohnt, muss individuell geprüft werden. Jeder Carsharing-Nutzer sollte jedoch unbedingt vor und nach jeder Fahrt die Schadensfreiheit eines geliehenen Autos überprüfen. Fotos können via Handy oder Fotoapparat gemacht werden. "So kann genau nachgewiesen werden, dass Vorschäden oder Mängel am Fahrzeug nicht durch den Nutzer selbst verursacht wurden", raten die DVAG-Experten.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!" Die Deutsche Vermögensberatung wurde 1975 von Dr. Reinfried Pohl (1928-2014) gegründet. Andreas Pohl ist seit 2014 Vorsitzender des Vorstands des Familienunternehmens. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de.

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung AG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de
Tel. Sylvia Herbrich: 069-2384-127

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