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OLG Düsseldorf bestätigt erstinstanzliches Verbot von Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb - Bundesverband Presse-Grosso wird höchstrichterliche Klärung anstrengen

Köln (ots)

Nach der mündlichen Verhandlung am 11. Dezember 2013 hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute im Rechtsstreit der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse Grosso das Urteil des Landgerichts Köln aus dem Frühjahr 2012 bestätigt. Dem Bundesverband Presse-Grosso soll es danach verboten sein, Branchenvereinbarungen, insbesondere über Konditionen, zentral mit den Verlagen zu verhandeln.

"Das Urteil ist für unseren Berufsstand und die Printbranche insgesamt sehr enttäuschend", kommentiert der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes Presse-Grosso Frank Nolte den Ausgang des Berufungsverfahrens. Bleibt es bei der Entscheidung, "wird es künftig keine bundeseinheitliche Konditionentabelle mehr geben", was den Marktzugang für kleine und mittlere Verlage sowie für Titel mit kleinen und mittleren Auflagen deutlich erschweren dürfte.

Das Urteil berücksichtige offensichtlich die Zielsetzung der Neuregelung des § 30 Abs. 2a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht ausreichend. Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Branchenvereinbarungen, die den diskriminierungsfreien und flächendeckenden Pressesortimentsvertrieb an den Einzelhandel regeln, kartellrechtlich weiter möglich bleiben. Das Presse-Grosso ist zum flächendeckenden Vertrieb - auch von unwirtschaftlichen Titeln an unwirtschaftliche Verkaufsstellen - verpflichtet. "Daher überzeugt das Argument des Gerichts nicht, dass keine hinreichende Betrauung des Presse-Grosso vorläge", erklärt Nolte.

Das Oberlandesgericht hat überraschend die Revision zum Bundesgerichtshof nicht unmittelbar zugelassen. Angesichts der übergeordneten und grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen kündigt der Bundesverband Presse-Grosso an, dagegen das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. "Wir werden uns weiter dafür einsetzen", so Nolte, "das neben der Legislative auch die Judikative Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb zur Förderung des publizistischen Wettbewerbs ermöglicht."

Der Bundesverband Presse-Grosso will eine höchstrichterliche Klärung der Zulässigkeit des zentralen Verhandlungsmandats und seiner Rolle für den unabhängigen, diskriminierungsfreien und flächendeckenden Pressevertrieb herbeiführen.

Pressekontakt:

Bundesverband Presse-Grosso e.V.
Pressestelle
Händelstr. 25-29
50674 Köln
Telefon: (0221) 9213370
Fax: (0221) 92133744
Email: bvpg@bvpg.de
Web: http://www.pressegrosso.de/

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