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Statistisches Bundesamt

Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland bei 21 %
Auswirkung des Mindestlohns vor allem im Osten spürbar

Wiesbaden (ots)

Im Jahr 2015 fiel der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern um 1 Prozentpunkt geringer aus als in den Vorjahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 19. März anhand fortgeschriebener Ergebnisse mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,20 Euro 21 % weniger als Männer (20,59 Euro).

Nach wie vor bestehen dabei deutliche Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern. So betrug 2015 der unbereinigte Gender Pay Gap in den neuen Ländern 8 %, während er im früheren Bundesgebiet bei 23 % lag.

Einer der Gründe für den im Vorjahresvergleich geringeren Gender Pay Gap könnte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde zum 1. Januar 2015 sein. Die vorliegenden Daten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung erlauben keine exakte Quantifizierung der Wirkung. Sie zeigen jedoch, dass die Stundenverdienste der Frauen 2015 im Vorjahresvergleich mit + 2,3 % etwas stärker zugenommen haben als für Männer (+ 2,0 %) und dass dies auf hohe Zuwächse bei den vom Mindestlohn betroffenen ungelernten (+ 3,4 %) und angelernten (+ 3,5 %) Arbeitnehmerinnen zurückgeht. Dies ist vor allem in den Neuen Bundesländern sichtbar: In Ostdeutschland waren die Verdienstzuwächse bei den ungelernten (+ 8,9 %) und angelernten Arbeitnehmerinnen (+ 7,2 %) außergewöhnlich hoch. Für die ungelernten (+ 8,4 %) und insbesondere die angelernten (+ 4,9 %) Arbeitnehmer fielen sie dagegen niedriger aus. Hinzu kommt, dass der Anteil der ungelernten Arbeitnehmerinnen an den Arbeitnehmerinnen insgesamt mit 7,6 % um 2 Prozentpunkte höher ist als der entsprechende Anteil bei den Arbeitnehmern (5,6 %). Im Durchschnitt aller Frauen nahm der Verdienst mit + 4,3 % folglich spürbar kräftiger zu als für Männer (+ 3,7 %). Der bisherige Trend des zunehmenden Gender Pay Gap im Osten wurde damit unterbrochen.

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2010 vor. Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen im Jahr 2015 weitgehend dieselben sein. Demnach sind die wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap unterschiedliche Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Hinzu kommen weitere Faktoren wie zum Beispiel ein niedrigeres Dienstalter und ein geringerer Beschäftigungsumfang bei Frauen.

Durch die genannten Ursachen können rund zwei Drittel des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten erklärt werden. Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2010 pro Stunde 7 % weniger als Männer. Hier muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

Methodische Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Frauke Mischler
Telefon: (0611) 75-2877, 
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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