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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 35 vom 19. Juni 2006

Nürnberg (ots)

BA weist Behauptungen des Spiegel zurück -
Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht durch Software verursacht
Die Zeitschrift "Der Spiegel" berichtet in ihrer heutigen Ausgabe 
unter dem Titel "Virtuell verschoben", dass der der ungewöhnlich 
starke Rückgang der Arbeitslosigkeit im Mai vor allem durch eine neue
Software der Bundesagentur für Arbeit (BA) verursacht wurde. In dem 
Bericht geht es um die Erfassung von Krankmeldungen von Arbeitslosen.
Arbeitsunfähig erkrankte Menschen werden nicht als ar-beitslos 
gezählt, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Der 
Spiegel behauptet, die Krankmeldungen von Arbeitslosen seien früher 
nicht korrekt erfasst worden. Mit der neuen Vermittlungssoftware der 
BA würde dies aber nun geschehen. Das habe im Mai zu dem unerwartet 
starken Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt.
Die BA stellt dazu fest: Die Behauptungen des Spiegel sind falsch.
Der Bericht, in dem im Übrigen auch keine Quelle angeführt wird, ist 
unseriös.
Aus Sicht der BA sind für die günstige Entwicklung des 
Arbeitsmarktes im Mai im Wesentlichen zwei Faktoren ausschlaggebend: 
Die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai ist aus Sicht der 
BA zum einen auf die übliche Frühjahrsbelebung zurückzuführen, die in
diesem Jahr erst verspätet eingesetzt hat und erst im Mai voll zum 
Tragen kam. Zum anderen setzte sich der positive Trend auf dem 
Arbeitsmarkt fort, der seit Mitte des vergangenen Jahres zu 
deutlichen saisonbereinigten Rückgängen bei der Arbeitslosigkeit 
geführt hat. Überdies wirkt sich die bessere Betreuung von 
Arbeitslosengeld II-Empfängern entlastend aus.
Diese Erläuterungen, die die BA bei ihrer monatlichen 
Pressekonferenz am 31. Mai und in ihrem Monatsbericht veröffentlicht 
hat, nennt der Autor des Spiegel-Berichtes "nebulös". Offensichtlich 
ist er mit den gängigen und verständlichen Begriffen der 
Arbeitsmarktberichterstattung wenig vertraut. Der Blick auf die 
reinen Zahlen, die im Internetangebot der BA seit dem 31. Mai 
öffentlich zugänglich sind, beweist, dass die Behauptungen des 
Spiegels falsch sind: Im Mai wurden 85.300 Menschen aus der 
Arbeitslosigkeit wegen Krankheit abgemeldet. Im April waren es 
77.700. Die Differenz von 7.600 erklärt nicht den Rückgang der 
Arbeitslosigkeit um 255.000.
Richtig ist, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (SGB III) 
u.a. nur diejenigen Personen als arbeitslos zu zählen sind, die dem 
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Während einer Krankheit ist das 
nicht gegeben. Aus diesem Grunde - und das ist schon seit vielen 
Jahren so - werden arbeitsunfähig Erkrankte für die Zeit der 
Krankheit aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet.
Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II (SGB II) liefern neben 
den Agenturen für Arbeit auch die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur 
Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher und die Optionskommunen 
Daten zur Arbeitslosenstatistik.
In den Agenturen für Arbeit wird seit jeher darauf geachtet, dass 
Krankmeldungen in den Vermittlungsunterlagen erfasst werden. In den 
ARGEn ist das bislang noch nicht in diesem Maß der Fall. Eine 
differenzierte Auswertung ergab, dass einerseits in vielen 
Arbeitsgemeinschaften so gut wie keine Kranken gezählt und 
ande-rerseits in vielen ARGEn überdurchschnittlich viele Kranke 
gezählt wurden. Diese Streuung weist keinerlei Zusammenhang mit der 
verwendeten Software auf. Sie scheint vielmehr davon abzuhängen, wie 
weit die mit der Betreuung von Arbeitslosengeld II-Beziehern 
befassten Mitarbeiter mit den gesetzlichen Vorschriften bereits 
vertraut sind und diese konsequent berücksichtigen.
Es ist lediglich richtig, dass mit der neuen Vermittlungs- und 
Beratungssoftware VerBis Krankmeldungen einfacher bearbeitet werden 
können als mit dem alten System coArb. Mit coArb mussten Arbeitslose 
für die Zeit der Krankheit manuell abgemeldet und angemeldet werden. 
In VerBis reicht es, wenn man den Krankheitszeitraum eingibt. Dann 
wird die An- und Abmeldung zur Arbeitslosigkeit automatisch 
durchgeführt. Dadurch werden die Vermittlungsfachkräfte von 
bürokratischen Aufgaben entlastet.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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