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Spaß ohne Reue - Sicherheit beim Kirmesbesuch
R+V-Infocenter: Auf dem Rummelplatz gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen

Wiesbaden (ots)

Loopings in schwindelerregender Höhe, spektakuläre Sturzflüge oder atemberaubende Drehungen - Fahrgeschäfte sorgen für Nervenkitzel bei vielen Kirmesbesuchern. Damit die Freude ungetrübt bleibt, sollten Fahrgäste die Verhaltensregeln der Aussteller unbedingt beachten und beispielsweise lose Gegenstände an der Kasse abgeben. Auch Selfies oder Telefonate sind während der Fahrt tabu. "Wenn Karussells oder Achterbahnen Kopf stehen oder hohe Geschwindigkeiten erreichen, können Handys, Selfie-Sticks oder Schirme zu gefährlichen Geschossen werden", sagt Torben Thorn, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, die Hinweise und Anweisungen der Aussteller zu befolgen - im eigenen Interesse und zum Schutz anderer.

Lose Gegenstände, die nicht mit ins Karussell dürfen, können Besucher beispielsweise einer anderen Person anvertrauen oder an der Kasse hinterlegen. "Allerdings übernehmen die Schausteller dafür in der Regel keine Haftung", so R+V-Experte Thorn. In Freizeitparks gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Schließfächer zu nutzen. Wer sich nicht an diese Anweisungen hält, riskiert, zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn beispielsweise herumfliegende Gegenstände andere Kirmesbesucher verletzen. Und: Geht das teure Smartphone zu Bruch, bleibt der Karussellfahrer auf dem Schaden sitzen. Nur wer er eine spezielle Handyversicherung hat, kann auf Ersatz hoffen.

Wichtig zu wissen: Karussell-Fans setzen sich immer auf eigenes Risiko in ein Fahrgeschäft. "Die Schausteller können nicht einschätzen, ob beispielsweise der gesundheitliche Zustand eine Fahrt erlaubt", sagt Torben Thorn. Grundsätzlich sind die Fahrgeschäfte jedoch sicher, sie unterliegen regelmäßigen Sicherheitsprüfungen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

   - In Hosentaschen mit Reißverschluss oder in Bauchtaschen können 
     Kirmesbesucher Handy und Co. sicher verstauen.
   - Manche Karussells haben Größen- und Altersbeschränkungen. Die 
     sollten Eltern unbedingt beachten.
   - Kinder nie unbeaufsichtigt fahren lassen, da sie Risiken noch 
     nicht einschätzen können.
   - Freizeitparks veröffentlichen die Eintritts- und 
     Benutzungsbedingungen in der Regel auf ihrer Internetseite.

www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

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