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Riester-Rente: Neues Gesetz stärkt Geringverdiener

Berlin (ots)

Die letzte Hürde ist geschafft. Am 7. Juli hat nun auch der Bundesrat dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz macht geförderte Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiver und betrifft auch Riester. Zum einen steigt die jährliche Riester-Zulage. Viel wichtiger ist aber: Ab 2018 haben Geringverdiener ihre Riester-Rente in jedem Fall zusätzlich auf dem Konto. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat die Änderungen unter die Lupe genommen und zeigt, für wen sich ab sofort eine Riester-Rente rechnet.

Rund 16 Millionen Riester-Verträge gibt es laut Bundesarbeitsministerium in Deutschland. Wer mit einer Riester-Rente fürs Alter vorsorgt, den unterstützt der Staat auf zwei Wegen: Durch jährliche Zulagen und einen Steuervorteil. Vor allem für Geringverdiener war Riestern in der Vergangenheit wenig attraktiv, weil die spätere Rente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wurde. Die Folge: Sparer, die mühsam ein paar Euro im Monat zur Seite legten, hatten am Ende trotzdem nicht mehr Geld auf dem Konto. Dies ändert sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Die Grundzulage erhöht sich auf 175 Euro

Sparer, die 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens pro Jahr in einen Riester-Vertrag einbezahlen (maximal 2.100 Euro), bekommen die volle Zulage vom Staat. Berücksichtigen Sparer diese Unterstützung, können sie ihre tatsächlichen Einzahlungen entsprechend reduzieren. Daraus ergibt sich dann eine Förderrendite. Ab 2018 erhöht sich der Zuschuss vom Staat (Grundzulage) von derzeit 154 Euro auf 175 Euro. Für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde, kommen 300 Euro Kinderzulage hinzu. "Die Anhebung der Grundzulage nützt vor allem Geringverdienern, da sie von der Zulage profitieren und weniger vom Steuervorteil", sagt Sara Zinnecker, Expertin für Geldanlage bei Finanztip.

Eine Beispielrechnung von Finanztip zeigt: Ein Geringverdiener, der im Jahr 26.000 Euro verdient und ein Kind hat, muss durch das neue Gesetz 21 Euro im Jahr weniger einzahlen, um am Ende die gleiche Rente zu bekommen. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren erhöht sich die reine Förderrendite dadurch von 3,12 Prozent auf 3,27 Prozent pro Jahr. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit drei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 12.000 Euro im Jahr erhöht sich die Förderrendite von jährlich 10,78 auf 10,94 Prozent.

Grundsicherung: 200 Euro bleiben anrechnungsfrei

Darüber hinaus dürfen Riester-Sparer in Zukunft bis zu 200 Euro pro Monat anrechnungsfrei zur staatlichen Grundsicherung behalten. "Dieser Schritt war lange überfällig", sagt Zinnecker. "Sparer mit wenig Einkommen können jetzt darauf bauen, dass ihnen ihr hart erspartes Geld im Alter auch tatsächlich eine zusätzliche Rente bringt." Da die eingezahlten Beiträge und Zulagen immer garantiert sind, bietet Riester Geringverdienern insgesamt eine Vorsorge mit guter Renditemöglichkeit.

Entscheiden sich Verbraucher für eine Riester-Rente, können sie zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Sparer, die ihre spätere Rentenhöhe schon bei Vertragsabschluss kennen wollen, sind bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung gut aufgehoben, die konservativ anlegt. Riester-Banksparpläne sind einfach und günstig, und Sparer bleiben bestmöglich flexibel. Fondsparpläne bieten die beste Chance auf Aktienrendite. Wer sich vorstellen kann, eine Immobilie für sich zu erwerben, kann auf ein Riester-Darlehen zurückgreifen.

Weitere Informationen

http://www.finanztip.de/riester/ 
http://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/ 
http://www.finanztip.de/altersvorsorge/

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Pressekontakt:

Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

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