Verlag der Ruhr Nachrichten mit Klage erfolgreich: Stadt Dortmund verletzt Grundgesetz / BDZV begrüßt Entscheidung des Landesgerichts
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts (LG) Dortmund, wonach die Stadt Dortmund mit ihrer Internet-Plattform dortmund.de gegen das Grundgesetz verstößt. Zu entscheiden war über die Ausgabe von dortmund.de vom 15. Mai 2017. "Das Urteil ist ein ...