Haufe Akademie informiert über Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund des neuen EuGH-Urteils über den Bereitschaftsdienst
Freiburg (ots) - Nach der Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 steht nun endgültig für alle Pflegeeinrichtungen geltend fest: Die Ausnahmevorschriften des deutschen Arbeitszeitgesetzes und der Tarifverträge widersprechen dem Gemeinschaftsrecht. Bereitschaftsdienst ist auch in Deutschland als Arbeitszeit zu ...