Berlin ist Spitzenreiter bei Autodiebstählen - aber nachlässig beim Kaskoschutz
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Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater
Bonn (ots) - Nachdem einem Autofahrer in seinem Urlaub sein Fahrzeug gestohlen worden war, wurde er wenige Tage später zu einer Lösegeldzahlung für sein Fahrzeug aufgefordert. Dieser Aufforderung kam er nicht nach und leitete diese Info auch nicht an seine Kasko-Versicherung weiter. Die Versicherung zahlte daher nur ein Drittel des Wiederbeschaffungswertes des ...