Beschluss des Landgerichts Hamburg über Packungsgrößen: Aloysius war nicht in Hamburg
Berlin (ots) - Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, anstelle eines vom Arzt verordneten nicht unter Rabattvertrag stehenden Arzneimittels ein wirkstoffgleiches rabattbegünstigtes Arzneimittel abzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Substitution vorliegen. Der Austausch setzt u. a. voraus, dass die Packungsgröße verordneten mit der des rabattbegünstigten ...