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119. Deutscher Ärztetag Ärzteschaft fordert: Opfer des NS-Gesetzes "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" anerkennen

Berlin (ots)

Hamburg, 27.05.2016 - Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hat gefordert, dass Menschen, die in der NS-Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1934 körperlich und seelisch geschädigt oder ermordet wurden, endlich auch vor dem Gesetz als Opfer des NS-Regimes anerkannt werden. Die deutsche Ärzteschaft will dazu beitragen, dass diese Menschen für ihr erlittenes Leid die ihnen zustehende Anerkennung erfahren. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses diente der sogenannten Rassenhygiene durch "Unfruchtbarmachung" vermeintlich "Erbkranker" und Alkoholiker. Zur Begutachtung eines Sterilisationsverfahrens wurden formal rechtsförmig agierende "Erbgesundheitsgerichte" geschaffen. Exemplarisch zeigt die Ausstellung "erfasst, verfolgt, vernichtet" der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde in Verbindung mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der Stiftung Topographie des Terrors den Umgang mit Kranken und behinderten Menschen in Folge dieses Gesetzes. Die im Rahmen des 119. Deutschen Ärztetages gezeigte Wanderausstellung ist noch bis zum 19. Juni im Hamburger Rathaus zu sehen. Sie fasst das Geschehen von Ausgrenzung und Zwangssterilisation bis hin zur Massenvernichtung zusammen. Zudem fragt sie nach der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit von 1945 bis heute. Informationen zu der Ausstellung können im Internet unter www.aerztekammer-hamburg.org/rahmenprogramm.html heruntergeladen werden.

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