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AOK-Bundesverband

Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Festzuschüsse für Zahnersatz vereinbart

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn 
   BKK Bundesverband, Essen 
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach     
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum 
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg 
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Festzuschüsse für Zahnersatz vereinbart
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Höhe der Festzuschüsse für
die Versorgung mit Zahnersatz und Suprakonstruktionen in seiner
Sitzung vom 3. November festgelegt. Für die Bekanntgabe dieser
Festzuschüsse hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. November
2004 gesetzt.
Damit hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die wichtigste
Voraussetzung geschaffen, um zum 1. Januar 2005 das befundbezogene
Festzuschuss-System in der prothetischen Versorgung fristgerecht
einführen zu können.
Die Preise für die zahnärztlichen und zahntechnischen
Regelleistungen, die den Befunden zugeordnet sind, wurden zuvor von
den Spitzenverbänden mit den Organisationen der Zahnärzte und
Zahntechnikern vereinbart.
Ab 2005 zahlen die Krankenkassen im Rahmen der zahnärztlichen
Versorgung für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einen klar
kalkulierbaren, festgelegten Betrag. Dieser sogenannte
"befundbezogene Festzuschuss" ist ein Erstattungsbetrag der
Krankenkasse, der sich am konkreten Befund (z. B. ein fehlender Zahn
im Unterkiefer) orientiert. Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen
bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer Kasse erstattet.
Bislang beteiligt sich die Kasse prozentual an den Kosten beim
Zahnersatz. Je nach Zahnarzt und gewählter Versorgungsform konnte die
Rechnung bei verschiedenen Versicherten - obwohl der Befund exakt der
Gleiche war - unterschiedlich ausfallen.
Die neuen Festzuschüsse werden wie bisher im Durchschnitt
mindestens 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgungsleistungen
abdecken. Weichen die dem Befund zugeordneten
Regelversorgungsleistungen von den tatsächlich erbrachten Leistungen
ab, können Mehrkosten entstehen, die ausschließlich der Versicherte
zu tragen hat. Wünscht beispielsweise der Versicherte bei einem
Befund, für den eine herausnehmbare Versorgung als Regelversorgung
vorgesehen ist, eine Brückenversorgung, sind die daraus
resultierenden Mehrkosten vom Versicherten zu übernehmen.
Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es auch in Zukunft einen Bonus auf
den Festzuschuss. Der Bonus entspricht in etwa dem bisherigen Bonus,
wenn in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens ein
Zahnarztbesuch pro Jahr nachgewiesen wird.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen betonen, dass
durch die Neuregelung das bisher hohe Leistungsniveau im Bereich des
Zahnersatzes erhalten worden sei. Die festgeschriebene
Regelversorgung entspräche weitgehend der heutigen Versorgung. Die
Patienten würden nicht gezwungen sein, in eine teurere Versorgung
auszuweichen.
Die Liste der befundorientierten Festzuschüsse und diese
Pressemitteilung finden Sie im Internet unter www.gkv.info.

Pressekontakt:

Federführend für die Veröffentlichung:

AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon 0228 843-309
Telefax 0228 843-507
Email: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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