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Chaos bei der Styropor-Entsorgung
KWAG-Rechtsanwalt fordert einheitliche Regelung

Bremen (ots)

"Niemand hält im Moment das Chaos auf", sagt der auf Umweltrecht spezialisierte Anwalt der Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte, Andreas Erren, aus Bremen. Bei der Neuregelung der Styropor-Entsorgung würden sich, Bundesregierung und Bundesrat gegenseitig die Verantwortung für die gegenwärtig unhaltbare Situation zuschieben. Mit Flammschutzmittel behandeltes Styropor darf seit Oktober nicht mehr zusammen mit Bauschutt entsorgt, sondern muss verbrannt werden. Das ist zeitaufwendig und teuer. Erren: "Damit steigen die Preise für die Entsorgung einer Tonne Baumischabfall mit Dämmplatten von bislang rund 200 auf bis zu 4.000 Euro an." Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. schätzt laut Erren, dass es allein für Bauherrn zu einer Mehrbelastung von bis zu 240 Millionen Euro pro Jahr kommen wird. Am Dienstag (22. 11. 2016) hatte sich der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) beklagt, dass erste Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken oder sogar entlassen müssten, wenn es nicht bald eine Lösung gebe.

Laut Erren hat die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung über sogenannte persistente organische Schadstoffe (POP) Styropor-Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel Hexabrom-cyclododecan (HBCD) quasi über Nacht zu "gefährlichem Abfall" gemacht. Man könne davon ausgehen, dass die in Deutschland verwendeten, extrudierten und expandierten Styropor-Dämmplatten etwa bis zum Herstellungsjahr 2015 in der Regel die jetzt für die Einstufung der Gefährlichkeit relevante Konzentrationsgrenze überschreiten. "Deshalb müssen diese Dämmplatten separat verbrannt werden, wobei die meisten Müllverbrennungsanlagen aber gar keine Zulassung für die Entsorgung von HBCD haben", so Erren.

Bauherren, die Dachdeckerbranche und kleine Betriebe würden Opfer einer verfehlten Abfallpolitik. Zum Teil seien die Bundesländer zwar bemüht, für ihren Zuständigkeitsbereich die für die Praxis wichtigen Fragen durch entsprechend Erlasse zu regeln. "Das ist bislang nur teilweise gelungen, aber zur Vermeidung von abfallrechtlichen Verstößen mit unter Umständen empfindlichen Kosten und Folgen dringend geboten", meint Erren. Viele betroffene Unternehmen seien außerdem über Landesgrenzen hinweg oder sogar bundesweit tätig.

Laut Rechtsanwalt Erren, will Sachsen auf der anstehenden Umweltministerkonferenz (UMK) im Dezember einen Antrag einbringen, mit dem der "föderale Flickenteppich" überwunden und die HBCD-Entsorgungsproblematik rechtssicher und transparent wird. Nach Errens Ansicht müssen künftig ausreichende Verbrennungskapazitäten sichergestellt sein und durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der gegenwärtig geltenden, von Bundesland zu Bundesland obendrein unterschiedlichen Vorschriften eine praktikable Entsorgungsregelung erreicht werden. Er plädiert außerdem für Erleichterungen bei der Probenahme, Analytik und den Rückstellproben sowie der Zwischenlagerung von HBCD-belastetem Styropor.

Denkbar wäre seiner Meinung nach auch eine Rückkehr zur alten Entsorgungspraxis, was allerdings möglicherweise nicht EU-rechtskonform sei. "Eine Regeleinstufung von HBCD-haltigen Material als grundsätzlich gefährlicher Abfall ist aber wenig sinnvoll", sagt Erren und verweist auf Österreich, das die EU-Vorschrift nicht umgesetzt hat.

Von der neuen Regelung erfasst werden Dämmplatten aus Polystyrol (bekannt als "Styropor"), die mehr als 0,1 Gewichtsprozent, also 1.000 mg/kg HBCD enthalten und damit nun als "gefährliche Abfälle" einzustufen sind. Von den neuen Entsorgungsregeln sind alle Unternehmen und Handwerksbetriebe im Bereich Bau, Abbruch, Sanierung, alle Entsorgungsfirmen, private und öffentliche Bauherren, Haus- und Grundstückseigentümer sowie Immobilienunternehmen betroffen. Verstöße gegen die abfallrechtlichen Vorschriften können empfindliche Sanktionen und hohe Kosten nach sich ziehen. Bis zum Erlass einer einheitlichen Regelung bleibe laut Erren auch ein erhebliches strafrechtliches Risiko vor allem wegen des uneinheitlichen Vollzuges durch die Behörden in den verschiedenen Bundesländern. Nach Ansicht des Bremer Anwalts ist zu erwarten, dass wegen der extremen rechtlichen Verunsicherung und der gleichzeitigen, massiven Verschärfung der Kostensituation die korrekten Entsorgungswege und Vorschriften umgangen werden und damit die Zahl der Verfahren wegen illegaler Entsorgung möglicherweise drastisch ansteigen wird.

Kanzleiprofil:

KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG - Rechtsanwälte positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG - Rechtsanwälte zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal und gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Immobilien- und Umweltrecht.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Andreas Erren, KWAG - Rechtsanwälte, Lofthaus 4, Am
Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421
520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

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