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Carsharing-Gesetz erleichtert neue Mobilitätsangebote

Carsharing-Gesetz erleichtert neue Mobilitätsangebote
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Bonn (ots)

Geschäftsmodelle für Carsharing sollen bundesweit gefördert werden. Der Bundestag stimmte am 30. März zu, Carsharing durch spezielle Sonderrechte attraktiver zu gestalten. Damit ebnete der Gesetzgeber den Weg für das Kfz-Gewerbe, Lücken im Mobilitätsangebot weiter zu schließen. Viele Autohändler sind neuen Mobilitätskonzepten gegenüber mehr als aufgeschlossen, heißt es vom Branchenverband ZDK. In Eigenregie oder mit Partnern bauen sie eine Carsharing-Flotte auf.

Carsharing etabliert sich in großen Städten zunehmend. Ländliche Regionen haben indes kaum eine Chance, die großen Anbieter zu gewinnen. Diese haben kein Interesse an Carsharing-Fahrzeugen in Dörfern und Kleinstädten. Autohäuser bringen Carsharing auch außerhalb der Städte immer mehr nach vorne. Diesem Thema widmet sich im Übrigen auch die aktuelle Veröffentlichung der ZDK-Imagekampagne www.Deine-Autohäuser.de, die Autofahrer mit Virtual Reality-Filmen erreichen will. Denn immer mehr Händler kommen den neuen Mobilitätswünschen entgegen, teils mit viel Idealismus auf eigene Initiative, teils auf Initiative der Autohersteller.

Autohersteller werden zunehmend zu Mobilitätsdienstleistern und setzen unterschiedliche Geschäftsmodelle gemeinsam mit dem regional verankerten Autohandel um. Autohäuser verantworten nicht nur den Service und stellen Carsharing-Fahrzeuge bereit. Oft engagieren sie sich mit viel persönlichem Unternehmer-Einsatz für Stellplätze in Vororten, an "Park and Ride"-Stationen etc. Und sie setzen sich dafür mit den zuständigen Behörden auseinander. Der Handel schlägt dabei die Brücke zwischen den Mobilitätswünschen der Kunden und eigenen Interessen. Im Vordergrund steht für den Handel weniger der direkte Profit als vielmehr das Marketing. Das Engagement zahlt einerseits auf das Imagekonto des Autohauses ein, andererseits ist jede Carsharing-Fahrt auch eine bezahlte Probefahrt.

Das neue Gesetz soll laut Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung für die zuständigen Behörden der Länder schaffen, um Bevorrechtigungen für Carsharing-Fahrzeuge und Carsharing-Anbieter einzuführen. Es ist geeignet, noch mehr Dynamik in neue Geschäftsmodelle zu bringen, heißt es vom Verband. Damit das System in ländlichen Regionen überhaupt funktionieren könne, seien etwa exklusiv reservierte Stellflächen für stationsgebundenen Autos unerlässlich. Ob das Gesetz ein Erfolgsmodell wird, liege damit in hohem Maße an den Kommunen. Daher müsse ihnen die Umsetzung möglichst leicht gemacht werden.

Pressekontakt:

Claudia Weiler, ZDK-PR-Referentin
Tel.: 0228 / 91 27 273
E-Mail: weiler@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de

Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell

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