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HUK-COBURG

Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Arbeitgeber-Zuschuss nicht verschenken
Familienmitglieder können profitieren

Coburg (ots)

Privat oder gesetzlich versichert: Für Angestellte hängt das von
ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab. Übersteigt es die Pflichtgrenze
von derzeit 47.250 Euro, kann man zwischen Gesetzlicher (GKV) und
Privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Wer sich für die private
Variante entscheidet, bekommt von seinem Arbeitgeber die Hälfte des
monatlichen Beitrags finanziert, maximal 236,91 Euro.
Oft schöpft ein Arbeitnehmer den höchst möglichen
Arbeitgeberzuschuss nicht aus, weil seine monatlichen Prämien
geringer sind. In solch einem Fall erhält der Arbeitnehmer bis zu
diesem Höchstsatz für ebenfalls privat versicherte, nicht
berufstätige Familienangehörige von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss
zu deren Prämie.
Der Zuschuss fließt selbst dann, wenn das betreffende
Familienmitglied über ein geringes Einkommen, von bis zu 350 Euro pro
Monat verfügt. Das kann zum Beispiel aus Miet- oder Zinseinnahmen
stammen. Zudem greift diese Regelung auch, wenn ein
Familienangehöriger bis zu 400 Euro pro Monat hinzuverdient.
Um den Zuschuss geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer seinem
Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen, dass das Familienmitglied
privat versichert ist. Natürlich müssen dort auch die Kosten für den
Monatsbeitrag aufgeführt sein.
Ansprechpartnerin:        
Karin Benning
T 0 95 61/96-20 84
Mail  Karin.Benning@huk-coburg.de

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