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Oberbank AG

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]

zu der am Mittwoch, dem 18. Mai 2016 um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
136. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Oberbank AG

TAGESORDNUNG


  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
     Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
     Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
     Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015
 

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
2015
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2015
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2015
 
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
 
6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2017
 
7. Beschlussfassung über


  a. den Widerruf der in der 135. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2015
     erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der
     entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren
     Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu
     EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber
     lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die
     Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, im
     bisher_nicht_ausgenützten_Umfang, unter gleichzeitiger Ermächtigung des
     Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
     Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das
     Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-
     - durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-
     Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im
     Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
  b. Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
     Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen und
  c. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3)
      
     8.  Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen
     Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
     Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 4 AktG im_unausgenützten_Umfang unter
     gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerbs eigener Aktien zum
     Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder
     des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr
     verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 %
     des Grundkapitals auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung
     der 136. ordentlichen Hauptversammlung
      
     9.  Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen
     Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
     Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter
     gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu
     5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der
     Beschlussfassung der 136. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des
     Wertpapierhandels gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG
      
     10.      Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen
     Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
     Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter
     gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb
     eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf
     die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 136. ordentlichen
     Hauptversammlung
      


BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)
 
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. April 2016 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.oberbank.at veröffentlicht und werden in der
Hauptversammlung aufliegen:

Vollständiger Text dieser Einladung; Jahresabschluss mit Lagebericht; Corporate
Governance-Bericht; Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; Vorschlag für die
Gewinnverwendung; Bericht des Aufsichtsrates (jeweils für das Geschäftsjahr
2015);
 
Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten; Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen
in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG; Satzungsgegenüberstellung;
Formular für die Erteilung einer Vollmacht;
Formular für den Widerruf einer Vollmacht
 
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG)
 
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung
enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre
auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche Antrag zur
Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens am 27. April 2016, an ihrer
Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugehen.
 
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at)
zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre
auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen
Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 6. Mai 2016,

* per E-Mail an die Adresse:  sek@oberbank.at, wobei das Verlangen in Textform,
  beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
* per Post, Boten oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz,
  Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas
  Pachinger, oder
* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 732 78 58 12
  zugehen.
   
  Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
   
  Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
  Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
  Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
   
  Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
  110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at
  zugänglich.
   
  Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
   
  Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
  berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
  stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im
  Sinne der Einberufung.
 

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8. Mai
2016, 24.00 Uhr CET/MEZ (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtages Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12. Mai 2016, 24.00 Uhr (CET/MEZ),
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen:

* Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn Markus
  Zehethofer, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
* Per Telefax:+43 732 77 89 40
* Per SWIFT: OBKLAT2L, Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN
  AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben
* Per E-Mail:  markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die Depotbestätigung,
  beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
   

Depotbestätigung (§ 10a AktG)
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
* Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 8. Mai 2016, 24.00
  Uhr CET/MEZ bezieht.
   
  Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
  entgegengenommen.
   
  Zutritt zur Hauptversammlung
   
  Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
  Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
  Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
  Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
   
  Vertretung durch Bevollmächtigte
   
  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
  das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
  Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
  vertritt.
   
  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
  juristischen Person) in Textform erteilt werden.
   
  Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 12. Mai 2016,
  15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
  zugehen:
  
* Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, z.H.
  Herrn Mag. Gerald Straka, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
* Per Telefax: +43 732 78 58 12
* Per E-Mail:  sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
  als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
* von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG:
  Per SWIFT: OBKLAT2L, Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN
  AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben
* Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich persönlich: bei Registrierung zur
  Hauptversammlung am Versammlungsort
   
  Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auf
  der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.
   
  Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
  sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
   
  Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
  genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
  dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 96.711.300,-- und ist eingeteilt in 29.237.100 Stamm-
Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 20.001 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. 205 Stück-Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG
für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 29.216.894.
 
Einlass und Registrierung
 
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 8.30 Uhr. Bei der Registrierung ist
ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
_
Linz, im April 2016
 
Der Vorstand

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[1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der
nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.


Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460 
andreas.pachinger@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Oberbank AG
             Untere Donaulände  28
             A-4020 Linz
Telefon:     +43(0)732/78 02-0
FAX:         +43(0)732/78 58 10
Email:        sek@oberbank.at
WWW:      www.oberbank.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625108, AT0000625132
Indizes:     WBI
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Oberbank AG, übermittelt durch news aktuell

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  • 18.04.2016 – 09:07

    EANS-Adhoc: Oberbank AG / Änderung im Vorsitz des Aufsichtsrates

    Emittent: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0 FAX: +43(0)732/78 58 10 Email: sek@oberbank.at WWW: www.oberbank.at Branche: Banken ISIN: AT0000625108, AT0000625132 Indizes: WBI Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch ...

  • 06.04.2016 – 16:27

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Oberbank AG / Jahresfinanzbericht

    Emittent: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0 FAX: +43(0)732/78 58 10 Email: sek@oberbank.at WWW: www.oberbank.at Branche: Banken ISIN: AT0000625108, AT0000625132 Indizes: WBI Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch ...