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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA-Presseinfo Nr. 43: Schritt für Schritt - Nachhaltige Integration in Arbeit kann gelingen

Nürnberg (ots)

   - Neues Kooperationsmodell von BA, BAMF, BDA und DGB mit vier 
     Phasen gestartet
   - Flüchtlinge und Geringqualifizierte sollen davon profitieren
   - Unterstützungsangebote für Arbeitgeber bei Sprachförderung und 
     Qualifizierung

Um die geflüchteten Menschen, die längere Zeit oder sogar für immer in Deutschland bleiben, bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die Chancen Geringqualifizierter auf einen nachhaltigen (Wieder-)Einstieg zu verbessern, sind erhebliche Anstrengungen und eine gute Zusammenarbeit vor Ort erforderlich. Vorstand und Verwaltungsrat der BA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sind sich einig: Wesentlicher Schlüssel zum Erfolg ist eine enge und frühzeitige Verzahnung von Sprachförderung, betrieblicher Praxis und Qualifizierung. Deshalb haben sich die Partner auf ein Kooperationsmodell verständigt, das auf bewährten Förderansätzen aufbaut. Ziel ist es, in einem stufenweisen Aufbau sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Qualifizierung zu verknüpfen. Die Qualifizierungsschritte sollen möglichst viele Geflüchtete und Geringqualifizierte zum Berufsabschluss führen.

Das Kooperationsmodell hat im Idealfall vier Phasen, die eng miteinander verzahnt sind. Das Modell ist für Arbeitssuchende und Arbeitgeber flexibel gestaltet, ein Einstieg ist in jeder Phase möglich.

   - Phase I: Spracherwerb - Am wichtigsten für eine erfolgreiche 
     Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache im 
     Integrationskurs. Dies gilt für alle Zuwanderergruppen 
     gleichermaßen - nicht nur für geflüchtete Menschen, sondern auch
     für gering qualifizierte Zuwanderer, die bereits in Deutschland 
     leben und Zugang zu Integrationskursen haben.
   - Phase II: Sprachkurs plus erste Praxiserfahrung im Betrieb - 
     Nach etwa drei Monaten findet zeitgleich zum Integrationskurs 
     eine von der BA geförderte Erprobung bei einem Arbeitgeber 
     statt.
   - Phase III: Einstieg in Arbeit - Anschließend folgt die 
     Integration in ein sozialversicherungspflichtiges 
     Beschäftigungsverhältnis. Neben der Beschäftigung soll mit 
     Einverständnis des Arbeitgebers berufsbegleitend die 
     Qualifikation verbessert werden. Durch den Erwerb einer 
     zertifizierten, berufsanschlussfähigen Teilqualifikation wird 
     der Grundstein für eine darauf aufbauende weitere Qualifizierung
     oder auch eine Ausbildung gelegt. Arbeitgeber werden bei der 
     Qualifizierung unterstützt und können für die Weiterbildungszeit
     einen finanziellen Zuschuss zum Entgelt erhalten.
   - Phase IV: Die berufliche Zukunft gestalten - Nach einer 
     individuellen Standortbestimmung geht es darum, nachhaltig am 
     Arbeitsmarkt zu bestehen und den Qualifizierungsweg 
     fortzusetzen: Durch weitere berufsanschlussfähige 
     Teilqualifikationen, die Aufnahme einer Ausbildung oder einer 
     (betrieblichen) Umschulung, flankiert durch 
     umschulungsbegleitende Hilfen und optional begleitet durch eine 
     berufsbezogene Sprachförderung.

Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrats der BA, stellt fest: "Die Integration in Ausbildung und Beschäftigung ist für jeden Flüchtling wie auch für jedes einzelne Unternehmen eine anstrengende Herausforderung. Es bedarf durchdachter Unterstützung bei Sprachförderung und fachlicher Qualifizierung. Eine vorgeschaltete Praxiserprobung ist für beide Seiten unerlässlich. Das branchenübergreifend einsetzbare Kooperationsmodell zeigt einen praxisnahen Weg auf, arbeitsbegleitend eine Qualifikation zu erreichen. Besonders überzeugend finde ich, dass es für Flüchtlinge ebenso passt wie für viele Einheimische, die bisher keinen Weg zu einem Berufsabschluss gefunden haben."

Annelie Buntenbach, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, sagte: "Unser Modell schließt eine Lücke sowohl für geflüchtete Menschen als auch für Geringqualifizierte. Besonders wichtig dabei ist der Aspekt der Anschlussfähigkeit. Das bedeutet, dass auf den ersten Bildungsmaßnahmen aufbauend weitere Qualifikationen erreicht werden können. Ziel ist am Ende ein qualifizierender Abschluss, um beruflich im Fachkräftebereich Fuß fassen zu können".

Detlef Scheele, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, betont: "Arbeit und gesellschaftliche Integration gehen Hand in Hand. Nach unseren Erfahrungen ist ein "Work-First"-Ansatz - schneller Kontakt mit der Arbeitswelt und ein echtes Gehalt vom Arbeitgeber - in Verbindung mit Qualifikation und einer langfristigen Beschäftigungsperspektive der beste Weg. Das ist unser Plan. Nur so können wir es schaffen, dass Geflüchtete und auch Geringqualifizierte dauerhaft und möglichst als Fachkräfte beschäftigt werden."

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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