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Kölner Stadt-Anzeiger: Anklageschrift zum Archiveinsturz: Gepfuscht und vertuscht beim U-Bahnbau - Gefahr war "vorhersehbar" - Trotz Hinweise auf Probleme sei nicht überprüft worden

Köln (ots)

Köln. Weil sie im September 2005 beim Ausbaggern der unterirdischen U-Bahn-Wand am Kölner Waidmarkt bewusst gepfuscht und vertuscht haben sollen, werden der Polier und ein Baggerführer der Arbeitsgemeinschaft (Arge) der am Bau beteiligten Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Für die Tiefbauspezialisten sei die Gefahr "vorhersehbar gewesen", heißt es in der Anklageschrift. Dies berichtet der "Kölner Stadtanzeiger" in seiner Mittwochausgabe.

Als es beim Bau der U-Bahn-Wand zu Schwierigkeiten gekommen sei, habe der Polier nicht wie vorgeschrieben die Bauleitung informiert, sondern die Probleme mit einem tonnenschwere Greifer lösen wollen. "Wir machen weiter, bis das Ding auseinanderfliegt!", habe er zum Baggerfahrer gesagt. In Folge dieses Vorgehens ist dann laut Anklage die Schwachstelle in der Wand entstanden, durch die das Erdreich unterhalb des Stadtarchivs in die Baugrube geströmt sein soll.

Die fünf weiteren Beschuldigten, drei leitende Arge-Mitarbeiter und zwei Baustellen-Kontrolleure der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), haben es nach Einschätzung der Ermittler an der "nötigen Sorgfalt" fehlen lassen. Es habe genügend Hinweise auf Probleme beim Wandbau gegeben. Dennoch seien Prüfungen vor Ort unterlassen worden. Noch nicht einmal die standardmäßige Bau- und Überwachungstätigkeit habe 2005 stattgefunden, heißt es in der Anklage. Und auch später seien die unterirdischen Wandteile nicht systematisch kontrolliert worden, was jedoch zwingend erforderlich gewesen sei. Anders sei es nicht zu erklären, warum die offensichtliche Fehlstellung nie aufgefallen sei. Ein Sprecher der Baufirmen sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", "es bleibt abzuwarten, ob das angerufene Gericht der Bewertung der Staatsanwaltschaft trotz der vor Ort noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen letztlich folgen wird". Bis zu einem Urteil "gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung".

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