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Österreichische Post AG

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Post AG
Ergebnisse zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.04.2017 über die
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a
und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
 
In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 20. April 2017 zum 8. Punkt der Tagesordnung
folgender Beschluss gefasst:
 
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft
im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer
Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. April 2017 sowohl über die Börse als auch
außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen
Aktionär, insbesondere der ÖBIB, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20,--
(Euro zwanzig) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 60,--(Euro sechzig)
je Aktie zu erwerben.
 
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere
vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder
eines Aktienoptionsprogramms und/oder zur Ausgabe an eine
Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung angeboten werden sollen.
 
b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des
außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
 
c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß §
65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche
Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise
Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien
Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen
eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/
oder zur Ausgabe an eine Mitarbeiterbeteiligung-Privatstiftung angeboten werden
sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden.
 
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122
AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die
sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
 
e) Dies unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015 zum
10. Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien.
 
Wien, im April 2017     Der Vorstand

Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4


Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance 
Tel.: +43 (0) 57767-30400 
harald.hagenauer@post.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Österreichische Post AG
             Haidingergasse  1
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 (0)57767-0
Email:        investor@post.at
WWW:      www.post.at
Branche:     Transport
ISIN:        AT0000APOST4
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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