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Lausitzer Rundschau: Brisante Dreiecksbeziehung Zum Kabinettsbeschluss über die Auskunftspflicht für Mütter

Cottbus (ots)

Auf den ersten Blick ist alles ganz einfach: Väter von Kuckuckskindern sollen über eine Auskunftspflicht der Mutter leichter an den Namen des wahren Erzeugers kommen, um Unterhaltszahlungen nachfordern zu können. Der Gesetzentwurf, den Justizminister Heiko Maas dafür jetzt vorgelegt hat, greift stark in die Intimsphäre des menschlichen Zusammenseins ein. Das wirft die Frage auf, ob der Staat wirklich alles regeln muss, was sich im Privatleben abspielt. Im konkreten Fall hat das Bundesverfassungsgericht ein entscheidendes Wort mitgesprochen. Es verweigerte im vergangenen Jahr einem "Scheinvater" das entsprechende Auskunftsbegehren mit dem Hinweis einer fehlenden Rechtsgrundlage in Bezug auf die Mutter. Spätestens damit wird freilich auch die Schwierigkeit des gesetzlichen Unterfangens klar. Geht es doch um völlig unterschiedliche Lebenslagen in einer brisanten Dreiecksbeziehung: Die Mutter würde am liebsten alles so lassen wie gehabt, der betrogene Vater sinnt auf materielle Entschädigung, und der leibliche Vater steht womöglich vor den Scherben seines Lebensglücks mit einer neuen Partnerin, wenn ihm ein solche Klage ins Haus flattert. Die geplante Vorlage versucht deshalb den Spagat: Aus "schwerwiegenden Gründen" kann die Mutter die Auskunft verweigern. Das klingt nach einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Und was ist, wenn die Mutter sich gar nicht an den leiblichen Vater erinnern kann? Setzt sich der Scheinvater am Ende doch erfolgreich durch, gesteht ihm Maas nur einen Regressanspruch für zwei Jahre zu. Warum nicht drei oder vier? Fazit: Zur Zufriedenheit aller Beteiligten wird sich der Konflikt wohl nie regeln lassen. Am Ende regelt es womöglich wieder Karlsruhe - indem es das Gesetz verwirft.

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