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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Energieaudits: noch zwei Monate Frist für Nicht-KMU
dena beantwortet wichtige Fragen zur verpflichtenden Analyse des Energieverbrauchs

Berlin (ots)

Bis zum 5. Dezember dieses Jahres müssen Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für "kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) fallen, erstmals ein Energieaudit durchgeführt haben. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Ein Energieaudit ist die systematische Erfassung und Analyse von Energieeinsatz, -verbrauch und -kosten in Unternehmen inklusive Vorschlägen zur Effizienzsteigerung. Mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde es verpflichtend eingeführt. Auf www.stromeffizienz.de/energieaudit finden Unternehmen die wichtigsten Infos zum Energieaudit sowie zugelassene Energieauditoren.

"Nicht-KMU mit Auditverpflichtung sollten die nächsten Wochen nutzen, um einen entsprechend qualifizierten Energieberater zu beauftragen", rät Annegret-Cl. Agricola, Leiterin des Bereichs Energiesysteme und Energiedienstleistungen bei der dena. "Auch eigene Mitarbeiter können das Energieaudit durchführen, wenn sie die Anforderungen des EDL-G erfüllen."

Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?

Die Audit-Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, bei denen die Mitarbeiterzahl oder der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme bestimmte Schwellenwerte übersteigen - unabhängig von Rechtsform oder Branche. Unter gewissen Voraussetzungen gelten aber auch kleinere Unternehmen als Nicht-KMU und sind entsprechend auditpflichtig. Mit dem kostenfreien KMU-Schnellcheck des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) via www.stromeffizienz.de/KMU-Check können Unternehmen prüfen, ob sie sich in den nächsten Wochen auditieren lassen müssen.

Befreit sind Nicht-KMU von der Pflicht zur Durchführung eines Audits gemäß des EDL-G, wenn sie bis zum Stichtag ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit der Einrichtung begonnen haben. Für sie genügt der Nachweis über die Zertifizierung des Systems bis zum 31. Dezember 2016. Hintergrund für die Durchführung der Audits sind die Bemühungen der Europäischen Union, die Energieeffizienz EU-weit um 20 Prozent bis 2020 zu steigern.

Alle Infos zum Energieaudit im dena-Dossier

Die Initiative EnergieEffizienz der dena fasst unter www.stromeffizienz.de/energieaudit die Anforderungen an Unternehmen, interne und externe Energieauditoren sowie den Ablauf des Energieaudits zusammen. Unternehmen finden dort zusätzlich einen Zugang zu einer Liste mit Experten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die ein Energieaudit durchführen dürfen. Via Postleitzahlensuche können sie hier kostenfrei Auditoren in der jeweiligen Region ermitteln.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Julia Horstmann, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-853, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
horstmann@dena.de, Internet: www.stromeffizienz.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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