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Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Gemeinsame Erklärung von INSM-Botschafterinnen Silvana Koch-Mehrin und Dagmar Schipanski: "Das Antidiskriminierungsgesetz ist frauenfeindlich"

Erfurt / Brüssel (ots)  - In einer gemeinsamen Erklärung warnen
die INSM-Botschafterinnen Dr. Silvana Koch-Mehrin, Vorsitzende der
FDP-Gruppe im Europaparlament, und Professor Dagmar Schipanski
(CDU), Landtagspräsidentin in Thüringen und CDU-Präsidiumsmitglied,
vor schwerwiegenden Nachteilen für Frauen durch das geplante
Antidiskriminierungsgesetz. "In seiner vorliegenden Form darf dieses
Gesetz in Deutschland nicht in Kraft treten", erklärten die beiden
Politikerinnen im Namen der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.
Das Antidiskriminierungsgesetz sei "frauenfeindlich". Denn es
verschlechtere die beruflichen Chancen von Frauen, die es vor
Diskriminierung zu schützen vorgebe.
"Tatsächlich, so Koch-Mehrin und Schipanski in ihrer gemeinsamen
Erklärung, "werden viele Arbeitgeber Frauen in Einstellungsverfahren
erst gar nicht mehr in die engere Auswahl nehmen, um unzumutbare
Prozessrisiken zu vermeiden für den Fall, dass sie sich am Ende doch
für einen männlichen Bewerber entscheiden." Dies sei eine
verständliche und absehbare Abwehrreaktion, denn drohende
Schadensersatzzahlungen könnten je nach Höhe für klein- und
mittelständische Betriebe sogar Existenz bedrohend sein.
"Es macht keinen Sinn, gleichsam durch Strafandrohung per Gesetz
mehr Arbeitgeber-Akzeptanz für Frauen im Beruf gewinnen zu wollen" ,
erklärten die Politikerinnen und verwiesen auf eine jüngst in der
INSM-Studie "Vision D." veröffentliche Umfrage (IW Köln, 2004) unter
859 Unternehmen. 39 Prozent der Unternehmen hatten danach angegeben,
aus Furcht vor langwierigen Arbeitsgerichtsverfahren schon auf
Einstellungen verzichtet zu haben. "Wir dürfen diese Angstschwelle
nicht noch weiter erhöhen", meinten Koch-Mehrin und Schipanski.
Problematisch ist Ihrer Meinung nach für die Unternehmen vor allem
die Beweislastumkehr. Nicht eine Klägerin müsse die Diskriminierung
zum Beispiel in einem Einstellungsverfahren nachweisen, sondern das
Unternehmen müsse beweisen, dass es alles getan hat, um unfaire
Behandlungen zu vermeiden. Den Betrieben entstünden dadurch auch
ohne Prozesse hohe Kosten. Schließlich müssten sie künftig ihre
personalpolitischen Entscheidungen gerichtsverwertbar dokumentieren,
um beispielsweise gegen Klagen abgelehnter Stellenbewerberinnen
gewappnet zu sein.
"Das Gesetz", so Dagmar Schipanski, "wird Brot für viele Anwälte
bringen, nicht aber mehr Frauen ins Brot." Das Angebot an öffentlich
ausgeschriebenen Arbeitsplätze werde unter dem Verdikt eines
Antidiskriminierungsgesetzes sinken. Denn viele Jobs würden dann
unter der Hand vermittelt. "Dass manche in Berlin das EU-Soll
übererfüllen wollen, schafft mehr Probleme für Frauen in Deutschland
als gelöst werden", warnt Silvana Koch-Mehrin.
Koch-Mehrin und Schipanski machten deutlich, dass Deutschland
großen Nachholbedarf bei der Beschäftigung von Frauen habe. Im
Vergleich zu Schweden weise Deutschland bei Frauen im
Haupterwerbsalter von 25 bis 54 Jahren eine Beschäftigungslücke von
1,1 Millionen auf, erklärten sie unter Berufung auf die INSM.Studie
"Vision D.". Mehr weibliche Erwerbsbeteiligung sei jedoch nicht durch
die Sanktionsandrohung eines Antidiskriminierungsgesetzes zu beheben,
sondern nur vor allem durch verbesserte Rahmenbedingungen, die die
Berufstätigkeit von Frauen ermöglichen. In diesem Zusammenhang
sprachen sich Schipanski und Koch-Mehrin für eine Ausweitung der
Angebote zur Kinderbetreuung und das verstärkte Angebot flexibler
Beschäftigungsformen aus.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist eine
überparteiliche Reformbewegung von Bürgern, Unternehmen und
Verbänden für mehr Wettbewerb und Arbeitsplätze in Deutschland. 
www.insm.de
Rückfragen:
Tasso Enzweiler (0221) 4981 404
Carsten Seim (0221) 4981 403

Original-Content von: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), übermittelt durch news aktuell

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