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EuGH-Urteil zur Tabakwerberichtlinie - Reemtsma: "Weiterer Schritt in der Regulierungsspirale - Keine Auswirkung auf Tabakkonsum"

Hamburg (ots)

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die
Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Richtlinie über 
Tabakwerbung zurückgewiesen.
Hierzu sagt Richard Gretler, Vorstandssprecher der Reemtsma 
Cigarettenfabriken GmbH:
"Das Urteil ist keine Überraschung, da das Gericht gewöhnlich dem 
Schlussantrag des Generalanwalts folgt.
Trotzdem bedauern wir die Entscheidung des EuGH. Es ist ein 
weiterer Schritt in der Regulierungsspirale.
Wichtig ist: Das Urteil hat für uns keine unmittelbare Wirkung. 
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Werbeverbote sich nicht 
auf den Tabakkonsum auswirken.
Zudem hat der Bundestag bereits im November ein Tabakwerbeverbot 
entsprechend der EU-Richtlinie beschlossen. Wir erwarten, dass das 
Gesetz 2007 in Kraft tritt."
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Sebastian Blohm
Kommunikation und Presse
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 8220-1352
Fax: +49 (0) 8220-1113

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