BGH: Nur TÜV-Unternehmen dürfen die Marke "TÜV" verwenden
Berlin (ots) - "TÜV" ist und bleibt eine geschützte Marke. Sie darf ausschließlich von TÜV-Unternehmen verwendet werden. Gleichzeitig wird einer Berliner Prüffirma untersagt, mit dem Begriff "privater TÜV" zu werben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. August 2011 hervor. Der BGH bestätigt in seinem Urteil die große Bekanntheit der Marke "TÜV". Gleichwohl handelt es sich dabei nicht um ...