"Massiver Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit"
Berlin (ots) - Zu der am 1. April 2024 auslaufenden Ausnahmeregelung, wonach unter Einhaltung strenger Auflagen ausschließlich in der Fleischverarbeitung Zeitarbeit zum Abfangen saisonaler Produktionsspitzen genutzt werden konnte, erklärt der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP): Dass die Ausnahmeregelung für die Zeitarbeit nicht verlängert und entfristet ...