Westfalenpost: Keine Überraschung Kommentar zum BAG-Urteil über Kirchensonderrechte von Andreas Thiemann
Hagen (ots) - Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Mitarbeiterkündigung nach einem Kirchenaustritt kann nicht wirklich überraschen. Die Richter folgten lediglich der verfassungsrechtlichen Vorgabe, die den Kirchen nun einmal Sonderrechte im Umgang mit ihren Mitarbeitern einräumt. Erst eine hoheitliche ...