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Vergütungen: EU hebelt deutsches Aktiengesetz aus
München (ots) - Die Europäische Union will die Befugnisse von Aktionären stärken. Künftig soll die Hauptversammlung verbindliche Regeln zur Vergütung von Vorständen in börsennotierten Unternehmen beschließen. Damit befinden sich die EU-Pläne im Widerspruch zu deutschem Recht, wonach die Vergütung von Vorständen derzeit durch die Aufsichtsräte festgelegt wird (§87 AktG). Viele Unternehmen rechnen damit, dass ...
