Westfalenpost: Kommentar zu Datenschutz in Zeiten der Selbstentblößung/Karlsruhe setzt Ermittlern Grenzen
Hagen (ots) - Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz gestärkt. Die Speicherung von Daten durch die Telefon- und Internet-Anbieter zur Strafverfolgung ist erlaubt, der unbegrenzte Zugriff der Ermittler auf diese Daten jedoch nicht. Das Karlsruher Gericht bleibt damit sich und dem im ...