Deutsches Institut für Menschenrechte
Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen - Europäische Demokratie weiter gestärkt
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (2 BvQ 22/19), dass alle Menschen mit Behinderungen bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte erklärt: "Es ...