BERLINER MORGENPOST gewinnt Rechtsstreit gegen Günther Jauch
Berlin (ots) - Das Oberlandesgericht Hamburg hat heute die Berufung von Günther Jauch zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 zurückgewiesen. Der TV-Moderator hatte zwei Klagen über jeweils 130 000 Euro gegen die Axel Springer AG und die Ullstein GmbH geltend gemacht. Dabei ging es um fiktive Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Fotos in der BERLINER ...