Auch bei der Europa-Wahl dürfen Menschen mit Behinderung ihr Stimme nicht abgeben / Zum 5. Mai protestiert die Lebenshilfe gegen verfassungswidrige Wahlrechtsausschlüsse
Berlin (ots) - Erneut dürfen Menschen mit Behinderung an einer wichtigen Wahl nicht teilnehmen. Wer in Deutschland einen rechtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten hat, ist von der Europa-Wahl am 25. Mai ausgeschlossen. Darauf macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Europäischen Protesttag zur ...