Landesarbeitsgericht hält Streikverbot weitgehend aufrecht
Frankfurt/Main (ots) - Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt a. M. hat heute über die von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) eingelegten Berufungen im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Nach dem Urteil bleibt der Streik im Bereich von elf von zwölf Bahn-Gesellschaften weiterhin untersagt, weil in diesen Gesellschaften ungekündigte Tarifverträge gelten und damit Friedenspflicht ...