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Frau S. will sterben
Dokumentation zum Themenabend "Selbstbestimmtes Sterben" im Ersten am 2. Oktober 2017, 21:45 Uhr
Film von Ulrich Neumann und Sebastian Bösel

Frau S. will sterben / Dokumentation zum Themenabend "Selbstbestimmtes Sterben" im Ersten am 2. Oktober 2017, 21:45 Uhr / Film von Ulrich Neumann und Sebastian Bösel
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Mainz (ots)

Muss eine schwere Krankheit mit unerträglichen Leiden wirklich bis zum Ende ertragen werden? Oder sollen schwerstkranke Menschen die Möglichkeit haben, mit Hilfe anderer ihrem Leben ein Ende zu setzen? Die Dokumentation "Frau S. will sterben - Wer hilft am Lebensende?" am 2. Oktober, 21:45 Uhr im Ersten geht diesen Fragen nach.

Frau S. ist 78 Jahre alt und "multimorbid", wie Ärzte das nennen. Zeit ihres Lebens litt sie unter den Folgen einer damals noch nicht behandelbaren Kinderlähmung. Jetzt im Alter wird ihr das Leben mehr und mehr zur Qual, sagt sie. Sie hat beschlossen, ihm selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Jetzt, bevor ihre Kräfte weiter nachlassen und sie unter Umständen den Becher mit dem Schlafmittel und der tödlichen Substanz nicht mehr selbst trinken kann. Nichts könne sie von ihrem Wunsch abbringen, sagt sie.

Experten: Neues Gesetz schafft keine Klarheit Der Sohn von Frau S. ist der Einzige, der ihr dabei helfen kann. Denn Ende 2015 beschloss der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung". Aktivitäten von Sterbehelfern werden in Deutschland dadurch unmöglich gemacht. Auch Ärzte, die bei einem solchen Suizid helfen, laufen Gefahr, sich strafbar zu machen. Eigentlich sollte mit dem Gesetz Rechtsklarheit geschaffen werden. Doch Ärzte und Juristen äußern massive Kritik. Der Palliativmediziner Prof. Ralf Jox von der Ludwig-Maximilians-Universität München bezeichnet im ARD-Film die Neuregelung als eines der "schlechtesten Gesetze im Bereich der Biopolitik" und fährt fort: " Es ist ein Gesetz, was die Falschen bestraft, was Angehörige belastet, was Patienten belastet."

Verfassungsmäßig nicht tragfähig? Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Prof. Thomas Fischer zweifelt zudem an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Strafrechtsparagraphen: Er erschwere ärztliche Betreuung von Schwerstkranken am Lebensende, indem es die Ärzte bedrohe: "Zumindest, dass es keine Ausnahmen gibt und zumindest diese kompromisslose Härte, in der das Gesetz das durchzieht, halte ich verfassungsmäßig nicht tragfähig", sagt Fischer im Interview. Mittlerweile liegen mehrere Verfassungsklagen gegen das neue Gesetz vor.

Wer hilft am Lebensende? Sollen Patienten mit schwersten Leiden nicht doch die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen dürfen beim selbstbestimmten Ende? Der Film von Ulrich Neumann und Sebastian Bösel zeigt, dass diese Fragen immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet sind. Die Dokumentation im Ersten läuft im Anschluss an den Spielfilm "Die letzte Reise" mit Christiane Hörbiger, der sich ebenfalls mit dem Thema Sterbehilfe befasst.

Film vorab für akkreditierte Journalisten in Kürze auf presseportal.SWR.de und auf presse.daserste.de

Fotos über ARD-Foto.de.

Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel.: 06131 929 32755, Sibylle.Schreckenberger@SWR.de

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