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IKK e.V.: Für die bessere Patientenversorgung ist eine Stärkung der Krankenkassen unabdingbar
Innungskrankenkassen kritisieren Eingriffe in die Selbstverwaltung

Berlin (ots)

Die Innungskrankenkassen begrüßen das Ziel des Entwurfes des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der GKV (GKV-VSG) und setzen sich für eine nachhaltige Verbesserung des Versorgungsangebots ein. Der Ansatz ist gut, die große Linie in der Fülle der gesetzlichen Regelungen aber nicht überall erkennbar. Stattdessen präsentiert der Gesetzentwurf weitere Verschiebungen von Aufgaben und Kompetenzen zum GBA, erneute Eingriffe in die Selbstverwaltung und eine gewaltige Finanzierungslast, die zukünftig allein von den Versicherten zu stemmen ist. So lautet die Einschätzung des IKK e.V. zum Gesetzentwurf des GKV-VSG. Heute ist er Gegenstand einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium.

"Der Eingriff in die Selbstverwaltung nimmt höchst diskussionswürdige Ausmaße an. Der Einfluss und die Handlungsfähigkeit der Kassen bleibt auf der Strecke", sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Müller kritisiert auch die geplante Veränderung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, wo Vertreter der Pflegeberufe eingebunden werden sollen. Der Vorstandsvorsitzende: "Vertreter der Pflegeberufe haben in den Verwaltungsräten nichts zu suchen, damit ist die Unabhängigkeit der MDK gefährdet."

Dabei sei die Absicht der Bundesregierung, die Versorgung der Bevölkerung aufgrund der demografischen Entwicklung nachhaltig zu verbessern, sehr lobenswert. "Die mit Abstand kostenintensivste Regelung - nämlich die pauschale Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für einige Regionen - schlagen mit 500 Millionen Euro zu Buche. Davon hat der Versicherte nichts, nur die Ärzte profitieren", so Müller.

Positiv werten die Innungskrankenkassen, dass sich Patienten künftig vor planbare Operationen eine Zweitmeinung einholen können. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Krankenkassen als Helfer und Vermittler für die Versicherten außen vor bleiben. "Dass nur den Ärzten Beratung und Steuerung überlassen wird, die Kassen also lediglich zahlen, ist zu kurz gegriffen", kritisiert Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.

Auch beim Innovationsfonds müsse nachgebessert werden. Es könne nicht sein, dass die Arbeitgeber und Versicherten 300 Millionen Euro jährlich aufbringen müssen und die Krankenkassen nur 'ìn der Regel' beteiligt sind. Auch dass dem über die Projekte entscheidenden Innovationsausschuss stimmberechtige Mitglieder aus dem Bundesgesundheitsministerium angehören sollen, sei kritisch. "Was hat der Staat hier zu suchen, das Geld kommt allein von den Versicherten und nicht aus Steuermitteln", so die Vorstandsvorsitzenden.

Nicht haltbar ist für die Innungskrankenkassen der Regressverzicht bei Behandlungsfehlern durch freiberufliche Hebammen. "Die Politik muss dieses Problem anders in den Griff bekommen, denn bald werden auch andere Leistungserbringer wegen zu hoher Haftpflichtprämien mehr Geld fordern, wie etwa Kinderärzte oder Gynäkologen", sagt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.

Pressekontakt:

Fina Geschonneck, Telefon 030-202491-11, E-Mail:
fina.geschonneck@ikkev.de

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