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Cosmos Konkret - Risikolebensversicherung | Teil 3 von 4 / Die Risikolebensversicherung auch für Unternehmer Pflicht

Cosmos Konkret - Risikolebensversicherung | Teil 3 von 4 / Die Risikolebensversicherung auch für Unternehmer Pflicht
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Saarbrücken (ots)

   - Die Vorkehrungen zur Existenzsicherung sind vielfältig: 26 
     Prozent der Deutschen haben eine Risikolebensversicherung 
     abgeschlossen, um ihre Angehörigen versorgt zu wissen, sollte 
     ihnen etwas zustoßen.(1)
   - In einer vierteiligen Serie beantworten CosmosDirekt-Experten 
     die wichtigsten Fragen rund um die Risikolebensversicherung.

Im dritten Teil der Serie "Cosmos Konkret" erklärt Michael Greifenberg, Vorsorgeexperte von CosmosDirekt, wie wichtig eine Risikolebensversicherung auch für Selbstständige und Unternehmer im Hinblick auf den Fortbestand ihres Betriebs ist: "Die Risikolebensversicherung dient nicht nur der finanziellen Absicherung von Familie und Angehörigen - sie schützt auch Selbstständige und Unternehmen vor einer drohenden Liquidation aufgrund finanzieller Engpässe nach dem plötzlichen Tod des Unternehmers bzw. eines Partners oder eines für den Betrieb wichtigen Mitarbeiters. Kurz: Sie sichert im Ernstfall den Fortbestand des Unternehmens."

Den Fortbestand des Unternehmens sichern

Verstirbt ein Unternehmer, kann dies die Existenz der Firma gefährden. Damit der Fortbestand eines Unternehmens auch über den Tod des Firmeninhabers hinaus gesichert ist, ist eine Risikolebensversicherung unerlässlich. Gleiches gilt beispielsweise auch für Beschäftigte, deren spezielle Kennnisse für die Aufrechterhaltung eines Betriebs unentbehrlich sind. Auch für sie kann eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Die Mittel dienen im Ernstfall dazu, möglichst schnell einen qualifizierten Ersatz zu engagieren.

Geschäftspartner sollten sich unbedingt gegenseitig absichern und zwar in Höhe der jeweiligen wirtschaftlichen Beteiligung am Unternehmen. Die zur Verfügung stehenden Mittel dienen dann beispielsweise zur Abfindung eventueller Erben oder zur Überbrückung von finanziellen Engpässen infolge des Ausfalls des verstorbenen Inhabers oder Partners. Idealerweise verhindert die Risikolebensversicherung in allen Fällen die Liquidation des Unternehmens.

Tipp: Zur Sicherung des Fortbestands eines Unternehmens sind im Rahmen der Risikolebensversicherung verschiedene Vertragskonstellationen möglich. Diese entscheiden maßgeblich über die steuerliche Behandlung der Beiträge und der möglichen Versicherungsleistung. Interessierte Unternehmer sollten sich daher vor Vertragsabschluss über die verschiedenen Formen der Unternehmensabsicherung und ihre steuerliche Behandlung beraten lassen. Grundsätzlich ist es ratsam, die Absicherung der Familie in einem separaten Vertrag zu regeln.

(1) Bevölkerungsrepräsentative Studie "Wer, wenn nicht ich? - Verantwortung in Deutschland" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juni 2016 wurden in Deutschland 2.000 Personen ab 18 Jahren befragt.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-unternehmer-rlv

Der Abdruck des Fotos ist nur in Verbindung mit CosmosDirekt gestattet.

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.

In der Reihe "Cosmos Konkret - Risikolebensversicherung" bisher erschienen:

Teil 1: So vielfältig wie das Leben: Garantien und Optionen der Risikolebensversicherung (https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/optionen-rlv-195374/), (07.11.2016)

Teil 2: Vier Schritte zum optimalen Risikoschutz (https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/optimals-rlv-195474/) (14.11.2016)

Pressekontakt:

Ihre Ansprechpartner

Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: sabine.gemballa@cosmosdirekt.de

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