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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Kürzung führt zur Besteuerung des Existenzminimums - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. hat Klage gegen Neuregelung der Pendlerpauschale eingereicht -

München (ots)

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. hat beim niedersächsischen 
Finanzgericht Klage gegen die Kürzung der Entfernungspauschale 
eingereicht. "Wir sind wie viele andere der Meinung, dass die 
Streichung der ersten 20 Kilometer auf der Fahrt zur Arbeit nicht 
verfassungsgemäß ist", unterstreicht Werner Lenk, 
Vorstandsvorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Lohnsteuerhilfe 
Bayern e. V. und des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine BDL -
Berlin. Der bundesweit tätige Verein betreut mehr als 500.000 
Mitglieder, von denen etwa die Hälfte von der Kürzung der 
Pendlerpauschale betroffen ist. "Die Klage in Niedersachsen ist erst 
der Anfang", kündigt Lenk an. "Wir werden für alle unsere betroffenen
Mitglieder Einspruch beim Finanzamt einlegen und in Musterfällen eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeiführen."
"In vielen Fällen kommt es durch die Kürzung der 
Entfernungspauschale zur Besteuerung des Existenzminimums", macht 
Lenk auf ein großes Problem aufmerksam. Bei vielen Familien hätte das
zu versteuernde Einkommen durch die Berücksichtigung der 
Pendlerpauschale das steuerliche Existenzminimum, also den 
Grundfreibetrag von 15.324 Euro (7.664 Euro bei Alleinstehenden), 
nicht überschritten. Durch die Rechtsänderung in 2007 werden sie aber
über diesem Grenzwert liegen, sollten die Gerichte nicht zu Gunsten 
der Steuerzahler entscheiden. "Sie müssen nun Steuern zahlen, ohne 
dass sich ihr Einkommen auch nur um einen Cent erhöht hat."
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die 
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. wurde 1966 gegründet und ist im gesamten
Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist sie einer 
der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 
Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich 
Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen 
Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer 
Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten.

Pressekontakt:

Mandy Götze
Fröhlich PR GmbH
Tel: 0921 / 75935-54
E-Mail: m.goetze@froehlich-pr.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell

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