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Lausitzer Rundschau: zu: Karlsruhe stoppt Rasterfahndung

Cottbus (ots)

Die frühere Justizministerin Sabine
Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) hat Recht. Die Verfassungsrichter in
Karlsruhe signalisieren wieder und wieder, dass sie die von Rot-Grün 
zu verantwortende Politik im Kampf gegen den Terror nicht mit dem 
Grundgesetz für vereinbar halten. Dies ist für die Gesetzgeber wie 
für die Regierenden insgesamt, für die einstigen grünen 
Bürgerrechtler im Besonderen eine erschreckende Bilanz. Wobei nicht 
vergessen werden sollte, dass die Union wie auch Teile der FDP 
zumeist mitspielten. Aus Sicht des Karlsruher Gerichts ist in den 
letzten Jahren viel zu oft ignoriert worden, dass die Bürger nach wie
vor eben nicht nur vor mörderischen Gewalttaten, sondern 
gleichermaßen vor staatlicher Willkür zu schützen sind. Das mag der 
eine oder andere für weltfremd halten, weil er glaubt, 
terroristischen Verbrechern müsse man mit jedem nur denkbaren Mittel 
entgegentreten. Dem widersprechen die Verfassungsrichter erneut und 
aus guten Gründen energisch. Damit werden sie genau der Aufgabe 
gerecht, für die sie eingesetzt wurden. Sie schützen die 
Grundelemente eines freiheitlichen Landes vor staatlicher Anmaßung. 
So hat am 23. Mai, an unserem Verfassungstag, ein ausländischer 
Student bescheinigt bekommen, dass auch er in diesem Land nicht ohne 
klare Verdachtsmomente ausgeforscht werden darf. Besser hätte 
Deutschland diesen 57. Geburtstag seiner Verfassung nicht begehen 
können.

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