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Lausitzer Rundschau: Gewichte verschieben sich Karlsruhe und die Bedrohung durch den Terrorismus

Cottbus (ots)

Für den Gesetzgeber bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz nachbessern und korrigieren. Eine herbe Niederlage hat er aber in Karlsruhe nicht erlitten - anders als in der Vergangenheit, als die Richter einige Sicherheitsgesetze ganz einkassierten, weil sie dem Grundgesetz widersprachen. Die Anschläge von Paris und Brüssel sowie die anhaltende Terrorgefahr in Deutschland haben die roten Roben offenbar nicht unbeeindruckt gelassen. Zum Glück. Der Staat muss im Kampf gegen den Terrorismus seine gesetzlichen Mittel schärfen, gegebenenfalls ausweiten. Das ist er seinen Bürgern schuldig, denen er Schutz und Sicherheit verspricht; die er nach Attentaten stets auffordert, das freiheitliche Leben nicht aufzugeben und so den Terroristen die Stirn zu bieten. Es geht um neue Bedrohungen, die Gewichte verschieben sich. Da ist es richtig, dass die Politik Spielräume ausreizt. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen für die politisch Handelnden und in der Folge für die Behörden. Aber dafür ist ein Verfassungsgericht ja da. Es muss die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen Befugnissen der Dienste und den Persönlichkeitsrechten der Bürger immer wieder austarieren. Wohl wissend, dass sich die Gewichte verschieben. Dass das Verfassungsgericht die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit einfordert, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu sichern, ist eine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig gilt aber: Anders als früher ist privat eben nicht mehr ausdrücklich privat. Und zwar in vielen Bereichen des Lebens nicht mehr. Das muss jedem bewusst sein. Wer im Baumarkt gefährliche Substanzen in großer Menge kauft, wer im Netz terroristisches Gedankengut unterstützt oder mit den Mörderbanden sympathisiert, tut dies nicht mehr in einem geschützten Raum. Und er bleibt angesichts moderner Technologie nicht mehr unerkannt. Warum auch. Die technischen Möglichkeiten zu einer Überwachung existieren. Sie müssen geregelt auch staatlich genutzt werden dürfen, sie schaffen die Voraussetzung, effektiv vor Gefahren zu schützen. Wem das dann zu weit geht - dafür gibt es Karlsruhe.

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