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Inländerdiskriminierung bei Versandapotheken beseitigen - Versender im EU-Ausland haben aktuell Wettbewerbsvorteile

Berlin (ots)

Seit Oktober vergangenen Jahres ist es Versandapotheken aus dem Ausland erlaubt, Boni auf verschreibungspflichtige Arzneien zu geben. Deutschen Apotheken bleibt das wegen der nationalen Arzneimittelpreisverordnung untersagt. Es liegt eine Inländerdiskriminierung vor. "Diese Situation sollte möglichst rasch politisch entschärft werden", sagt Udo Sonnenberg, Geschäftsführer des BVDVA. "Alle Apotheken in Deutschland haben seit rund neun Monaten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren europäischen Kollegen. Das kann nicht sein. Ein Lösungsweg wäre, eine Höchstpreisverordnung, die 2006 schon einmal als Gesetzentwurf im Parlament eingebracht wurde, für RX-Arzneien einzuführen und damit einen stärkeren Wettbewerb zwischen Apotheken um das beste Serviceangebot zu ermöglichen," so Sonnenberg weiter.

Dem deutschen Gesundheitswesen ist zu wünschen, dass die Politik nach den Bundestagswahlen schnell handelt und die Inländerdiskriminierung mit einer neuen Arzneimittelpreisgestaltung beseitigt. Es besteht sonst die Gefahr, dass deutsche Apotheken Filialen im EU-Ausland eröffnen. Das würde perspektivisch mehrere tausend Arbeitsplätze in Deutschland gefährden.

Versandapotheken sind etablierter Teil der Versorgung und müssen es bleiben

Die Digitalisierung, bei der Versandapotheken Treiber sind, eine alternde und stärker auf Arzneimittel angewiesenen Gesellschaft, der Kostendruck im Gesundheitswesen und Patienten, die sich in über einem Jahrzehnt mit Versandapotheken schon an den Komfort gewöhnt haben, sprechen für den Arzneiversand. "Die Gesundheitsversorgung wird sich weiter modernisieren und Versandapotheken sind fester Bestandteil dieser Entwicklung. Es ist Zeit, die aktuell herrschende Inländerdiskriminierung zu beseitigen - am besten umgehend nach der Wahl mit einer Höchstpreisverordnung", sagt der BVDVA-Geschäftsführer.

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