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Kostenloser Konfliktlöser - Ombudsmann hilft, wenn es mit Ihrer Versicherung mal nicht rund läuft

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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Manchmal gibt's so Momente, da könnte man schon verzweifeln. Zum Beispiel bei Problemen mit der Versicherung: Wenn die nach einem Autounfall oder nach einem schweren Sturm die entstandenen Schäden nicht bezahlen will. Oft hilft dann nur der Gang vor Gericht. Was viele aber nicht wissen: Bei bestimmten Streitfällen kann man sich auch an eine kostenlose unabhängige Schlichtungsstelle wenden, an den sogenannten Versicherungsombudsmann. Helke Michael berichtet.

Sprecherin: Wer Streit mit einer Versicherung oder einem Versicherungsvermittler hat und diesen Konflikt außergerichtlich lösen will, der ist beim Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch genau an der richtigen Stelle:

O-Ton 1 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:17 Min.): "Sie bekommen bei mir eine niederschwellige, kompetente, kostenlose rechtliche Prüfung Ihrer Streitigkeit. Und Sie bekommen von mir als Abschluss der Prüfung entweder eine Entscheidung über die Rechtsfrage oder einen Vorschlag zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit."

Sprecherin: Erfolgreich ist er damit in 40 Prozent der jährlich rund 14.000 eingereichten Beschwerdefälle, für die er zuständig ist. Wer nicht einverstanden ist, kann die vorgeschlagene Lösung aber auch ablehnen und dann immer noch vor Gericht ziehen.

O-Ton 2 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:13 Min.): "Der Versicherer dagegen hat diese Möglichkeit nicht. Wenn ich entscheide, ist er bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro verpflichtet, zugunsten seines Kunden meine Entscheidung auch umzusetzen."

Sprecherin: Manchmal landen beim Versicherungsombudsmann allerdings auch Fälle auf dem Tisch, für die er überhaupt nicht zuständig ist.

O-Ton 3 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:17 Min.): "Sie können sich nicht an mich wenden, wenn Sie Streit haben mit Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung. Da gibt es einen eigenen Ombudsmann. Also wenn etwa eine Bank einen Versicherungsvertrag vermittelt, dann bin ich zuständig. Wenn es aber um ein Bankgeschäft ginge, dann wäre ich nicht zuständig."

Sprecherin: Weitere Infos dazu findet jeder Verbraucher im Internet unter...

O-Ton 4 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:26 Min.): "...www.versicherungsombudsmann.de. Da ist ein Beschwerdeformular, das er einfach ausfüllen muss. Sollte seine Beschwerde noch gewisse Defizite haben, helfen wir ihm hier. Da ist eine eigene Abteilung hier, die die Beschwerde nach Möglichkeit eben in die richtige Form bringt, das Beschwerdeanliegen klärt, die Unterlagen einfordert, sodass die Beschwerde dann eben juristisch entscheidungsreif gemacht wird."

Abmoderationsvorschlag:

Mehr über die unabhängige und kostenlos arbeitende Schlichtungsstelle, die sich jedes Jahr um rund 14.000 Beschwerden kümmert und gerade ihren 15. Geburtstag feiert, finden Sie im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.

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Pressekontakt:

Christian Ponzel
GDV Kommunikation
Tel 030-2020-5901
E-Mail: c.ponzel@gdv.de

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