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Börsen-Zeitung: Vertrauensbeweis, Kommentar zur Deutschen Börse von Claus Döring

Frankfurt (ots)

Wann ist ein Vorstandsvorsitzender Insider? Richtig: immer. Darf ein Vorstandsvorsitzender Aktien des vom ihm geführten Unternehmens kaufen? Ja: das ist gesetzlich geregelt und wird sogar von vielen Eigentümern und Aktionären ausdrücklich gewünscht. Wann darf ein Vorstandsvorsitzender als Insider Aktien kaufen? Diese Frage ist nicht so eindeutig zu beantworten, schon gar nicht wenn es dabei nicht um die üblichen Zeitfenster nach der Veröffentlichung von Unternehmensdaten geht, sondern um Zeitfenster vor wichtigen strategischen Entscheidungen wie Fusionen.

Während die Staatsanwaltschaft Frankfurt und ein Teil des Publikums zu wissen glauben, dass der Kauf von Deutsche-Börse-Aktien durch Vorstandschef Carsten Kengeter im Dezember 2015 unzulässiger Insiderhandel war, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Börse, externe Kanzleien wie auch renommierte Kapitalmarktexperten gegenteiliger Auffassung. Als Kengeters Aktienkauf von der Compliance-Abteilung genehmigt wurde, sei die Fusion mit London nur eines von mehreren strategischen Vorhaben gewesen, das sich erst später konkretisiert habe, heißt es von Seiten der Börse. Die Ad-hoc-Meldung dazu kam Ende Februar 2016, aus Sicht der Staatsanwaltschaft ebenfalls zu spät. Die endgültige Klärung brächte wohl nur ein langer Rechtsstreit, der dem Börsenbetreiber und dem Finanzplatz beträchtlichen Schaden zufügen würde. Insofern ist die Bereitschaft des Unternehmens und ihres Vorstandschefs, die Sache mit zwei Bußgeldzahlungen von 5 und 5,5 Mill. Euro sowie einer Auflage für Kengeter aus der Welt zu schaffen, zu begrüßen. Das ist auch im Sinne der Aktionäre, die an der Spitze ihres Unternehmens wieder einen handlungsfähigen Vorstand sehen wollen, der die Entwicklung der Deutschen Börse vorantreibt und die Chancen des Brexits für den Finanzplatz Frankfurt nutzt.

Die Deutsche Börse hat zuletzt Momentum verloren, Kengeters Accelerate-Programm scheint abgebremst. Nach dem Vertrauensbeweis der Vorstandskollegen und des Aufsichtsrats für Kengeter ist es nun an Amtsgericht, Finanzaufsicht BaFin und Hessischer Börsenaufsicht, die Causa zügig zu einem Ende zu bringen, mit welchem Ergebnis auch immer. Erst danach kann der Aufsichtsrat Kengeters Ende März 2018 auslaufenden Dreijahresvertrag verlängern. Aber dann sollte man auch ein Zeichen setzen und Kengeter einen Fünfjahresvertrag anbieten. Kunden und potenzielle Partner der Börse wollen wissen, mit wem sie die Zukunft gestalten können.

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Telefon: 069--2732-0
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