Alle Storys
Folgen
Keine Story von Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. mehr verpassen.

Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Männer bekennen Farbe: Wechselmodell ist gelb
Doppelresidenz-Wahlkampf: FDP mit neuem Profil im Bereich der Familien- und Sozialpolitik

Berlin/Köln (ots)

Mit dem Beschluss der 68. Ordentlichen Parteitages der Freien Demokratischen Partei am 30. April 2017 wird das sog. 'Wechselmodell' als Regelfall nach Trennung und Scheidung gefordert, falls sich die Eltern nicht auf einen Betreuungsmodus einigen können. Diesen Schritt war die Partei nach über fünf Jahren Gremienarbeit, zahlreichen Anhörungen und zuletzt einer Aussprache und Kampfabstimmung vor über 400 Delegierten des Bundesparteitages gelangt. Die Spitzen der Partei hatten sich in den vergangenen Wochen bei verschiedenen Gelegenheiten mit klaren Stellungnahmen zum Thema geäußert. "Das Wechselmodell ist die Kernforderung seit bestehen der Väterbewegung", begrüßt Hartmut Wolters, Kreisvorsitzender des Väteraufbruch für Kinder in Köln den Entschluss.

Auf Initiative einiger FDP-Mitglieder hatte sich über die gesamte Partei die Arbeitsgruppe "Doppelresidenz2017" zusammengeschlossen, die von vielen aktiven Frontleuten der FDP und ihrer Vorfeldorganisationen unterstützt wurde. "Der durchweg positive und breite Widerhall in der ganzen Partei hat uns selbst überrascht, es ist eine große Erleichterung darüber zu spüren, dass nun endlich offen über schwerwiegende sozialpolitische Schieflagen im Bereich von Familienjustiz und Jugendhilfe debattiert wird", so der Elbliberale Tim Walter und Sprecher der Initiative. Die Parteiaktiven haben in Zusammenarbeit mit den Orts-, Kreis-, Bezirks- und Landesverbänden der Partei zahlreiche Veranstaltungen mit Top-Referenten organisiert. Denn Experten fordern schon seit längerer Zeit ein Umdenken im System aus Familienjustiz und Jugendhilfe.

Bereits 2013 hatte Hildegund Sünderhauf, promovierte Juristin und Professorin für Familien- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, ein aufsehenerregendes Werk unter dem Titel "Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis" veröffentlicht, in dem Sie nahezu den gesamten Stand der internationalen Forschung dokumentierte. "Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht keine explizite gerichtliche Anordnungsmöglichkeit einer paritätischen Betreuung vor, weshalb viele Oberlandesgerichte (OLG) in der Vergangenheit eine gerichtliche Anordnung einer paritätischen, gleichberechtigten Betreuung abgelehnt haben. Durch eine Reform des § 1671 BGB muss nun sichergestellt werden, dass partnerschaftliches Getrennterziehen die Regel ist und alles andere eine zu begründende Ausnahme. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimierte Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt stets - gleichberechtigt - den sorgeberechtigten Eltern. Der Staat hat nur das "Wächteramt", d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.", so Sünderhauf in einer schriftlichen Stellungnahme.

Marc Serafin, Jugendamtsleiter der Stadt Niederkassel (Nähe Köln/Bonn) und seit langen Jahren in der Jugendhilfe tätig, ergänzt: "Gemeinsam getrennt erziehen, oder, wie es im Englischen heißt 'Shared Parenting', sollte als familiäres Leitbild und als die nach einer Elterntrennung vorrangig anzunehmende Betreuungsform gesetzlich verankert werden. Das Konfliktniveau der Eltern stellt demgegenüber vielfach keine Kontra-Indikation dar. Bei Streit um Betreuungsanteile hilft die Festlegung auf Shared Parenting vielmehr, die Konflikte darum zu mindern. Aber das Arbeiten am elterlichen Einvernehmen ist natürlich wichtig, deshalb brauchen wir im Verfahren andere Instrumente, z.B. die Möglichkeit der Gerichte, die Eltern zur Mediation zu verpflichten. Dies kann helfen, das Eskalieren von Rechtsstreitigkeiten um Kinder einzudämmen - zum Wohle der Kinder und aller Beteiligten. Klar ist auch, dass beim Unterhalt dynamisierte Regelungen, mit denen die Betreuungsanteile der Eltern bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden, ebenfalls folgen müssen."

Beide Experten hatten auf der Basis der Parteibeschlusslage zum Wechselmodell die FDP auf Parteiveranstaltungen ihre fachliche Argumentation vorgetragen, ebenso wie der ehemalige Familienrichter Hans-Christian Prestien und der bekannte Gerichtspsychologe Prof. Dr. Uwe Jopt, die sich in ähnlicher Weise äußerten.

Hartmut Wolters, 1. Vorsitzender vom Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V., ist begeistert: "Endlich tut sich etwas. Politik war jahrelang taub für die Anliegen von Trennungseltern. Dass Kinder nach einer Trennung bei einem Elternteil besser aufgehoben sind, vornehmlich bei der Mutter, war sozusagen breiter Konsens. Die Gesellschaft ist über dieses Traditionsmodell längst emanzipiert. Jetzt geraten die Dinge endlich auch bei der Politik und in den Gerichtssälen in Bewegung. Unser Leitmotiv lautet: "Allen Kindern beide Eltern". Das Wechselmodell ist seit über 30 Jahren das zentrale Anliegen der gesamten Väterbewegung. Wir setzen deshalb bei dieser Wahl darauf, dass die FDP ihre zukunftsweisenden Beschlüsse nach der Wahl auch in die Tat umsetzt, und die Expertise in der Partei aber auch in Behörden, wo sie wieder stärker vertreten ist, dann konsequent weiter ausbaut. Dazu reichen wir der Landespartei und -regierung hier in NRW gerne die Hand, um gemeinsam an verbesserten Lösungen für Trennungskinder und ihren Eltern zu arbeiten."

Weiterführende Links:

Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. http://www.vafk-koeln.de

Tim Walter, Landesfachausschussvorsitzender Familie der FDP Hamburg, Sprecher der Initiative Doppelresidenz2017 http://www.doppelresidenz2017.de

Jugendamtsleiter Marc Serafin zu Gast bei der FDP Siegburg: https://www.youtube.com/watch?time_continue=712&v=n3k3ubGDay0

Beschlusslage 'Wechselmodell' der Freien Demokratischen Partei vom 68. Ordentlichen Parteitag: https://www.fdp.de/wp-modul/btw17-wp-a-119

Zentrale Erkenntnisse zur Doppelresidenz aus Kindeswohl-Sicht der Psychologin Prof. Dr. Linda Nielsen: http://ots.de/4NbbN

Wissenschaftliche Informationen zur Doppelresidenz von Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf-Kravets: https://www.springer.com/de/book/9783531183404

Engagiertes Eintreten für Kinder durch Hans-Christian & Maria Prestien, http://abc-kindesvertretung.de

Johannes Fels aus Baden-Württemberg erklärt das Doppelresidenzmodell und befragt die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Entschließung 2079 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auf einer Wahlkampfveranstaltung der CDU: https://www.youtube.com/watch?v=PrhBPuG1U7o

Pressekontakt:


Michael Görlinger, Väteraufbruch für Kinder,
michaelgorlinger@yahoo.de, 0151 16536013
Tim Walter, Initiative Doppelresidenz2017 von Mitgliedern der FDP,
timwmobile@live.com, 0172 9896400
Hartmut Wolters (ViSdP), vorstand@vafk-koeln.de

Original-Content von: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V., übermittelt durch news aktuell