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Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Neue Transparenz im Verpackungsrecycling schon ab 2018
Rechtskonformität für Verträge, Meldungen und Nachweise sicherstellen

Osnabrück (ots)

Die Hersteller von verpackten Produkten und die dualen Systeme müssen sich schon jetzt auf mehr Transparenz bei im Verpackungsrecycling einstellen. Zwar richten sich die inhaltlichen Anforderungen an die Pflichten für Lizenzierung und Entsorgung bis zum 01.01.2019 noch nach der Verpackungsverordnung (VerpackV), doch die Datenzusammenführung in der Zentralen Stelle auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes (VerpackG) erleichtert den Abgleich schon für die Datenmeldungen 2018.

Das neue Verpackungsgesetz sieht den Aufbau einer Zentralen Stelle Verpackungsregister vor, die ab dem 01.01.2019 als beliehene Behörde die entsprechenden Nachweise, Meldungen und Bescheinigungen bei den Herstellern und in der Entsorgungsbranche überprüfen wird. Damit ersetzt sie die Funktion einer Reihe von verschiedenen Akteuren wie Landesbehörden, Industrie- und Handelskammern sowie der Clearingstelle der Dualen Systeme, die bislang für die Überwachung des ordnungsgemäßen Recyclings zuständig waren. Unregelmäßigkeiten und Differenzen, wie sie in den vergangenen Jahren immer wieder aufgetreten sind, fallen durch die Zusammenführung der Daten in einem Register der Zentralen Stelle sofort auf und können zu Bußgeldern und Vertriebsverboten führen. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat daher Empfehlungen zur rechtskonformen Lizenzierung für das Jahr 2018 für die Hersteller auf der Webseite bereitgestellt.

Hersteller und Duale Systeme sollten allgemein folgendes zum Übergang auf das VerpackG am 01.01.2019 beachten:

- Die Vollständigkeitserklärungen müssen ab dem 01.01.2019 nicht mehr bei der IHK, sondern bei der Zentralen Stelle abgegeben werden - auch die Daten für 2018. In der Übergangszeit bis zum 01.01.2019 gelten inhaltlich die Pflichten der VerpackV, die Daten werden nach dem VerpackG gemeldet.

- Die Marktanteilsberechnung der Dualen Systeme wird ab 2019 von der Zentralen Stelle durchgeführt und hat das Ziel, eine gerechte Kostenverteilung für nachweislich erbrachte Entsorgungsleistungen sicherzustellen. Dies gilt auch für die Ist-Mengen-Abrechnung des Jahres 2018.

- Die Zentrale Stelle ermöglicht den Herstellern und Vertreibern ab Sommer 2018 die Vorregistrierung, so dass für alle gesichert ist, dass die Registrierungspflichten pünktlich zum 01.01.2019 erfüllt werden: die neue Registrierungsplattform für die Meldepflichten ist im Aufbau.

- Mengenmeldungen: Ab dem 01.01.2019 müssen alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen der Zentralen Stelle gemeldet werden. Auch dieses Meldeportal soll bereits im Herbst 2018 zur Verfügung stehen, um den Herstellern einen ausreichenden Vorlauf zu ermöglichen. Für die Beantwortung weiterer offener Fragen sind alle offiziellen Dokumente auf der Website der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu finden unter: www.verpackungsregister.org.

Zentrale Stelle Verpackungsregister

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in Osnabrück. Sie wird mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 01.01.2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling sorgen. Dazu führt sie ein Register aller Produktverantwortlichen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und dualen Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen. Vorstand der Stiftung ist die Juristin Gunda Rachut.

Pressekontakt:

Claudia Fasse, Pressesprecherin
Tel. +49 1722108904
Fax +541 201971 - 9810
presse@verpackungsregister.org
www.verpackungsregister.org
Zentrale Stelle Verpackungsregister
Sandforter Straße 96
49086 Osnabrück

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