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Neues Unterstützungsangebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Regionale BGF-Koordinierungsstellen der Krankenkassen nehmen ihre Arbeit auf

Berlin (ots)

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Unternehmen künftig noch stärker bei der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF): Am 8. Mai nehmen die regionalen BGF-Koordinierungsstellen ihre Arbeit auf. Damit erhalten Unternehmen unabhängig von Branche und Beschäftigtenzahl eine professionelle Anlaufstelle in Sachen betrieblicher Gesundheitsförderung. Das neue Beratungs- und Informationsportal www.bgf-koordinierungsstelle.de bündelt die dazugehörigen Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Ins Leben gerufen wurden sie in einer gemeinsamen Initiative der gesetzlichen Krankenkassen. Die notwendigen Grundlagen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Präventionsgesetzes geschaffen.

Kern des Angebots ist eine individuelle Beratung durch die Expertinnen und Präventionsexperten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch persönlich vor Ort nach vereinbarten Standards auf der Grundlage des sogenannten GKV-Leitfadens Prävention. Zur Beratung gehören:

- eine individuelle Bestandsaufnahme in Sachen
  Beschäftigtengesundheit,
- Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen betrieblichen
  Gesundheitsförderung,
- Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen sowie zu
- möglichen Maßnahmen im Sinne der betrieblichen 
  Gesundheitsförderung.

Die BGF-Koordinierungsstellen unterstützen die Unternehmen auch bei der anschließenden Umsetzung und der Vermittlung hilfreicher Partner.

Der Zugang zur Beratung erfolgt über das Webportal www.bgf-koordinierungsstelle.de. Hier finden Unternehmen außerdem zahlreiche Informationen rund um das Thema betriebliche Gesundheitsförderung, insbesondere auch zu regionalen und länderspezifischen Aspekten.

Folgende Fragen werden beispielsweise beantwortet: Mit welchen Leistungen unterstützen die Krankenkassen den Prozess der betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)? Was sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenkassen?

Die BGF-Koordinierungsstellen arbeiten eng mit den örtlichen, regionalen und landesweiten Unternehmensorganisationen zusammen. Das gemeinsame Ziel ist es, vor allem die Vielzahl der kleinen und mittelständischen Betriebe in den Regionen noch besser zu erreichen.

Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen im Rahmen des Präventionsgesetzes

Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf der Bundesebene als auch auf Landesebene eng zusammen. Als Kooperationsgemeinschaft auf Bundesebene sind dies: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband e.V., Innungskrankenkassen, KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Federführung liegt derzeit beim BKK Dachverband e.V.

Pressekontakt:

Andrea Röder, BKK Dachverband e.V.
Tel.: 030-2700406-302 Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Tel: 030-26931-1200 Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Michael Bernatek, AOK-Bundesverband
Tel.: 030-34646 2655 Mail: presse@bv.aok.de
Gunnar Mollenhauer, IKK gesund plus
Tel.: 0391-2806221 Mail: gunnar.mollenhauer@ikk-gesundplus.de
Dr. Wolfgang Buschfort, KNAPPSCHAFT
Tel.: 0234-304 82050 Mail: presse@kbs.de
Martina Opfermann-Kersten, Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau SVLFG
Tel.: 0561-9359-171 Mail: Martina.Opfermann-Kersten@svlfg.de

Original-Content von: BKK Dachverband e.V., übermittelt durch news aktuell

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