Arbeitszeitverordnung des Bundes gilt auch in den neuen Ländern - DBB begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Bonn (ots) - Der DBB - Beamtenbund und Tarifunion begrüßt zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag, wonach die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Bundesbeamte im Beitrittsgebiet nicht 40 sondern 38,5 Stunden beträgt. Das Gericht bestätigt damit Urteile des Verwaltungsgerichts ...